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Nitraturteil: Jetzt ist 2020 ist das entscheidende Jahr

Nach dem Nitrat-Urteil des Europäischen Gerichtshofes von dieser Woche dreht sich die Debatte darum, ob die Düngeverordnung vor 2020 noch einmal aufgeschnürt wird. In dem Jahr ist nämlich der nächste Nitratbericht fällig. Das Urteil polarisiert und erzeugt sehr viele Reaktionen.

Lesezeit: 7 Minuten

Nach dem Nitrat-Urteil des Europäischen Gerichtshofes von dieser Woche dreht sich die Debatte darum, ob die Düngeverordnung vor 2020 noch einmal aufgeschnürt wird. In dem Jahr ist nämlich der nächste Nitratbericht fällig. Das Urteil polarisiert und erzeugt sehr viele Reaktionen.


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Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen einer zu langen Duldung von hohen Nitratwerten verurteilt. Dabei ging es um die Rechtslage bis zu einer Frist vom 11. September 2014, die die EU-Kommission nach mehrmaliger Rüge Deutschland gegeben hatte. Deshalb bezieht sich das Urteil auf die zu dem Zeitpunkt zuletzt geänderte Fassung der Düngeverordnung von 2012. Die 2014 angemahnte Düngereform hat Deutschland dann 2017 durchgeführt, nachdem die EU-Kommission im Herbst 2016 Klage gegen Deutschland eingereicht hatte.


Nächster Nitratbericht 2020 fällig


Die nächste Evaluierung der EU-Kommission, ob das deutsche Düngerecht von 2017 ausreicht, um die Nitratgehalte im Grundwasser unter den Grenzwerten zu halten, steht eigentlich 2020 an. Dann ist nämlich der nächste Nitratbericht, den Deutschland nach Brüssel senden muss, fällig. Im letzten Nitratbericht von 2016 hatte Deutschland eingeräumt, dass an 28 Prozent der Messstellen in Agrargebieten die EU-Grenzwerte im Grundwasser von 50 mg/l überschritten werden.


Ausnahmen für Grünland müssen warten


Ob das Bundeslandwirtschaftsministerium das Düngepaket nun noch vor der Evaluierung in 2020 aufschnüren muss, hängt jetzt vom Ausgang der Gespräche des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) mit der EU-Kommission ab. Darin soll geklärt werden, ob die vom EuGH in dieser Woche angemahnten Missstände mit der Düngereform 2017 vollständig behoben sind. Das hat auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Donnerstag in ihrer Reaktion zum Nitraturteil bestätigt. Daran hängt für die Landwirte noch ein zweiter offener Punkt. Erst wenn Brüssel die neue Düngeverordnung von 2017 als ausreichend akzeptiert hat, wird Deutschland eine neue Derogationsregelung für Grünland beantragen können. Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürften Landwirte statt der Obergrenze von 170 kg/ha N bis zu 230 kg N pro ha und Jahr auf Grünland ausbringen.


Connemann (CDU/CSU): „Neuer Düngeverordnung Zeit geben, zu wirken“


In der Politik und den Verbänden gibt es ein sehr großes Echo auf das EuGH-Urteil. Das zeigt, wie sehr das Thema Nitrat und Landwirtschaft polarisiert. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann plädiert dafür, der neuen Düngeverordnung Zeit zu geben, damit sie „wirklich wirken“ könne. „Die neue Düngeverordnung ist scharf. Sie stellt Höfe und Kommunen vor große Herausforderungen. Deutschland ist also schon auf dem Weg. Und das ist gut so“, sagte Connemann. Für die Unionsfraktion sei aber auch klar, dass „wir auch in Zukunft einen zukunftsfähigen Ackerbau in Deutschland“ brauchen, so Connemann weiter. Die Urteilsbegründung müsse nun sorgfältig ausgewertet werden. Die Schlussfolgerungen aus dem Urteil sollen dann in die Ackerbaustrategie einfließen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium bis zum Herbst 2019 vorlegen will. „Mit einer Ackerbaustrategie, die gerade bei der Düngung auf die Chancen der Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft setzt, können wir die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Landwirte weiter stärken“, sagte Connemann. Die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, äußerte sich ähnlich: „Entscheidend ist nun, einen auf Sachargumenten aufbauenden und wissensbasierten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen, der die Umsetzung der neuen Düngeverordnung ergebnisorientiert begleitet“, sagte sie.


Habeck (Grüne SH): "Wir haben ein Gülleproblem"


Sofortigen Handlungsbedarf sieht hingegen der Parteivorsitzende der Grünen und derzeit noch amtierende Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein Robert Habeck. Auch wenn sich das Urteil formal gegen die alte Düngeverordnung richte, sei unschwer zu erkennen, dass auch die Neufassung der Düngeverordnung den Vorgaben des Gerichtes bei weitem nicht genügen werde. Die Bundesregierung müsse umgehend nachbessern, um zumindest hohe Strafen zu vermeiden, sagte er. "Wir haben ein Gülleproblem", sagte Habeck dem Spiegel nach der Urteilsverkündung. Landwirte wirtschafteten immer intensiver, weil sie sonst schwerer über die Runden kämen. Das führe dazu, dass es auf zu wenig Fläche zu viele Tiere gebe - und die Gewässer durch die Gülle belastet würden, so Habeck weiter. Es müsse endlich "klare, ambitionierte, wissenschaftlich basierte und transparente Lösungen und nachvollziehbare Regelungen" geben, forderte er mit Blick auf die Kritik, die der Kieler Pflanzenbauprofessor Taube auch am neuen Düngerecht übt.


Otte-Kinast (CDU Niedersachsen): „Wir handeln bereits“


Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast räumte mit Blick auf das Urteil einen Überhang an Phosphor und Stickstoff in einigen Regionen Niedersachsens ein. „Es ist nicht neu, dass wir in Niedersachsen ein Nährstoffproblem haben. Wir haben umgehend gehandelt. Wir haben die Düngeverordnung und diese setzen wir konsequent um“, sage sie. Konkret gehe es auch um die Ausweisung von Risikogebieten und die Umsetzung von Meldepflichten. Die Düngeverordnung gebe mit dem Paragrafen 13 (2) und 13 (6) zwei wichtige Instrumente, um zielgerichtet vorzugehen. Niedersachsen werde den in den vergangenen Monaten eingeschlagenen Weg entschlossen weiter verfolgen, um die regional vorhandenen Nährstoffüberschüsse runterzufahren, so Otte-Kinast. „Ich sehe hier deutlich eine Mitverantwortung bei den Verursachern. Ich bin mir sicher, dass wir das Problem bei der Wurzel packen“, sagte sie.


Heinen-Esser (CDU NRW): „Nordrhein-Westfalen wird weiter vorangehen“


In einer ersten Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie sagte die Landwirtschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, Ursula Heinen-Esser: "Unabhängig von der Frage, ob und in welchen Punkten die novellierte Düngeverordnung aufgrund des Urteils nachgebessert werden muss, sind der Gewässerschutz, die Reduzierung der Nitratlast in betroffenen Gebieten und geschlossene Nährstoffkreisläufe für mich zentrale Themen mit Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen wird hier weiter vorangehen." Nordrhein-Westfalen setze die neue Düngeverordnung von 2017 konsequent und zielgerichtet um. „Mit einer zusätzlichen Landesverordnung, die Ende dieses Jahres in Kraft treten soll, wird das Land in Gebieten mit erhöhter Grundwasserbelastung zusätzliche Maßnahmen vorschreiben", sagte kündigte Heinen-Esser an. Künftig sollen zudem alle Nährstoffbilanzen, die die Betriebe jährlich erstellen müssen, zentral erfasst und ausgewertet werden. Zur Kontrolle der Düngung wurde die personelle Ausstattung in den vergangenen Jahren mit zehn zusätzlichen Stellen ausgeweitet, jährlich werden mehr als 2600 Betriebe systematisch auf Basis einer umfassenden Risikoauswahl kontrolliert. Das Land unterstütze außerdem die zentrale Nährstoffbörse in Nordrhein-Westfalen und neue Techniken zur Aufbereitung der Gülle.


Backhaus (SPD MV): „Nitrat-Eintrag konsequent minimieren“


Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigte sich vom Urteil des Europäischen Gerichthofes in der EU-Klage gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie wenig überrascht. „Das Urteil war zu erwarten. Es ist eine Bestätigung meiner permanenten Forderung nach sauberem Grund- und Oberflächenwasser und gegen Überdüngung in der Landwirtschaft“, sagte er. Er erwarte nun, dass die 2017 in Deutschland in Kraft gesetzte Düngeverordnung konsequent von den Landwirten umgesetzt werde. „Von der Bundeslandwirtschaftsministerin erwarte ich jetzt die  Vorlage einer bundesweiten Ackerbaustrategie, die darauf ausgerichtet ist, das Nitratproblem zu lösen“, sagte Backhaus.


Vogelsänger (SPD BB): Nitratbelastung in Brandenburg geringer als im Bundesschnitt


Das EuGH-Urteil zur Nitratbelastung in Gewässern in Deutschland sieht das Brandenburger Landwirtschaftsministerium als Bestätigung an, in dem Bemühen, Nährstoffeinträge weiter zu reduzieren, nicht nachzulassen. Neben der Ursachenforschung und Maßnahmen gegen überhöhte Einträge würden von Brandenburg weiterhin im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Förderprogramme angeboten, die sich auf den Gewässer- und Bodenschutz positiv auswirkten. In Brandenburg sei die Nitratbelastung von Gewässern geringer als im Bundesdurchschnitt. Ein Grund für die im Ländervergleich günstige Situation sind die für ein Flächenland vergleichsweise geringen Tierbestände, die mit 0,46 GVE/ha (Großvieheinheiten je Hektar) deutlich unter den 2 GVE/ha liegen. Dennoch werde derzeit im Rahmen des Projekts „Stickstoffeinträge“ im Land Brandenburg im Anstrombereich von 11 Messstellen aufgeklärt, woher hier die höheren Nitratmesswerte herrühren. Die Überschreitung der Schwellenwerte könne verschiedene Ursachen haben. An der Grundwassermessstelle Zachow im Landkreis Havelland sei bereits festgestellt worden, dass die hohen Werte nicht auf einen falschen Einsatz von Düngemitteln durch Landwirte zurückzuführen sind, sondern durch die Nähe der Messstelle zu einem in DDR-Zeiten als Umschlagplatz für Düngemittel genutztem Areal, teilte das Brandenburger Agrarministerium mit.

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