Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht noch großen Aufklärungsbedarf hinsichtlich der neueren molekularbiologischen Methoden, auch bekannt unter dem Sammelbegriff Genome Editing.
Laut den Ergebnissen sogenannter Fokusgruppen-Interviews, die das BfR am 25. Oktober veröffentlichte, wird der Einsatz dieser Verfahren im Lebensmittelbereich mehrheitlich abgelehnt. Und das obwohl die Befragten Genome Editing kaum gekannt und wenig über diese Techniken gewusst hätten.
Für BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel zeigen die Ergebnisse einmal mehr, wie wichtig die Information der Öffentlichkeit über aktuelle Erkenntnisse in der Risikobewertung sind. Mit den Verfahren des Genome Editing könnten sehr gezielt Veränderungen im Genom des Zielorganismus eingeführt werden, erläuterte Hensel. Aktuell werde der Einsatz in der Landwirtschaft, wie etwa bei der Entwicklung von krankheitsresistenten Pflanzensorten, oder in der Medizin diskutiert.
Derzeit habe der Gesetzgeber noch nicht entschieden, wie Genome Editing rechtlich einzustufen sei, so Hensel. Für die Befragte sei dagegen bereits klar, dass Verfahren des Genome Editing eine Form der Gentechnik seien. Daher hätten sie den Verfahren gegenüber auch ähnliche Vorbehalte. Eindeutig forderten die Teilnehmer dem BfR zufolge eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die mithilfe des Genome Editing produziert wurden.
Außerdem erwarteten sie eine strenge Regulation durch die zuständigen Behörden. Im medizinischen Bereich sei der Einsatz dagegen für viele akzeptabel. Bei der Bewertung von Genome Editing zeigten sich jüngere Personen positiver und offener gegenüber den neuen Methoden als ältere Menschen. Insgesamt wünschten sich die Teilnehmer eine öffentliche Aufklärung über die Methoden.