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"Novelle der TA Luft schwächt Wirtschaftsstandort Deutschland"

Nach Aufassung der Wirtschaftsverbände DBV, BDI und ZDH greifen die Regelungsvorschläge zu TA-Luft des Bundesumweltministeriums massiv in die jahrelange Praxis bewährter Instrumente des deutschen Genehmigungsrechts ein. Genehmigungsverfahren würden dann lange dauern und viel kosten.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesregierung berät derzeit die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Diese Verwaltungsvorschrift stellt immissionsschutz rechtliche Anforderungen an mehr als 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland und hat Auswirkungen auf mehrere hunderttausend baurechtliche Anlagen aus Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft. Daher warnen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) in einem gemeinsamen Papier nun vor den gravierenden Folgen.


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Nach Aufassung der Verbände greifen die Regelungsvorschläge des Bundesumweltministeriums massiv in die jahrelange Praxis bewährter Instrumente des deutschen Genehmigungsrechts ein. Dies würde zu einer enormen Erhöhung des Aufwandes sowie der Kosten von Genehmigungsverfahren für die Unternehmen führen. Die Vielzahl neuer komplexer Prüfanforderungen würde erhebliche Verzögerungen in den ohnehin schon langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren bedeuten und erteilte Genehmigungen angreifbarer machen. Dies beeinträchtige die Planbarkeit und Rechtssicherheit der Investitionen deutscher Unternehmen.


Investitionen - insbesondere auch viel er kleiner und mittelständischer Betriebe - würden so verhindert. Auch durch die neuen materiellen Vorgaben an Bau, Beschaffenheit und Betrieb von Anlagen aller Wirtschaftsbereiche würden hohe zusätzliche Investitionskosten in Produktionsanlagen erforderlich. Vielfach würden diese Maßnahmen keinen zusätzlichen Nutzen für die Umwelt erkennen lassen und könnten Anstrengungen der Betriebe und Unternehmen für den Ressourcen- und Klimaschutz sogar entgegenstehen, heißt es in der Erklärung weiter.


Die Vorgaben würden in weiten Teilen zudem deutlich über europäische Umweltschutzstandards hinausgehen und die auf europäischer Ebene vorgenommenen Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Genehmigungsverfahren und dem Stand der Technik für Anlagen konterkarieren. Die Spitzenverbände lehnen die umfassenden Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums für eine Novelle der TA Luft ab, da diese


  • weit über EU-rechtliche Vorgaben hinausgehen,
  • Genehmigungsverfahren erheblich ausdehnen und komplizierter machen,
  • zu massiven Wettbewerbsnachteilen für heimische Betriebe und Unternehmen führen
  • die erheblichen Mehrkosten für Betriebe in keinem Verhältnis zum erzielten Umweltnutzen stehen.


Eine grundlegende Änderung des Entwurfs der TA Luft muss sich nach Auffassung von BDI, DBV und ZDH an folgenden zehn Punkten orientieren:


  1. Entsprechend der Ziele im Koalitionsvertrag sollte eine 1:1-Umsetzung europäischen Rechts angestrebt werden. Die große Zahl der geplanten Verschärfungen in der TA Luft geht jedoch weit darüber hinaus. Dies gilt zum Beispiel für die Umsetzung bisher veröffentlichter BVT-Schlussfolgerungen. Die baulichen und betrieblichen Anforderungen an Anlagen im Kapitel 5.4 dürfen die europäischen Vorgaben des Standes der Technik nicht einseitig verschärfen. Vorgaben aus BVT-Schlussfolgerungen müssen auf größere genehmigungsbedürftige Anlagen beschränkt bleiben und nicht auch auf kleinere Anlagen ausgedehnt werden.



  2. Um dem Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu schaden, sollte der Regelungsentwurf vor Verabschiedung einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und die Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren anhand von Praxisfällen überprüft werden. Dem Regelungsentwurf fehlt jedoch jede Form von Folgenabschätzung. Die Wirkung der Novelle der TA Luft auf Wettbewerbsfähigkeit und Kostenbelastung der Unternehmen sollte von zentraler Bedeutung sein.



  3. Zusätzliche langwierige und rechtlich nicht notwendige Prüfschritte sowie der erhebliche Ermittlungs- und Betrachtungsaufwand in Genehmigungsverfahren sollten vermieden werden. Zusätzliche Immissionsprognosen und die Prüfungen von Betriebsorganisation, Energieeffizienz oder Einsatzstoffen wären mit erheblichem Mehraufwand und Kosten sowie langwierigen Verzögerungen in Genehmigungsverfahren verbunden. Eine Notwendigkeit oder ein Nutzen für die Umwelt ist darin nicht zu erkennen.



  4. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sprechen sich gegen den Wegfall bzw. das Aufweichen der Bagatellregelungen in allen Bereichen der TA Luft aus. Diese Regelungen haben die TA Luft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit seit Jahrzehnten geprägt und sollten weiterhin insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen vor unverhältnismäßigen Anforderungen schützen.



  5. Zahlreiche der neuen stofflichen und technischen Anforderungen werden von Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Landwirtschaft gleichermaßen abgelehnt. Sie sind in der Praxis technisch nur schwer umzusetzen und widersprechen vielfach bewährten Betriebsabläufen. Die den Unternehmen so entstehenden Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Umwelt und würden viele Betriebe vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen.



  6. BDI, DBV und ZDH lehnen es ab, die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) bundesweit verpflichtend zu verankern. Nach wie vor existieren zahlreiche ungeklärte Fragen und Auslegungsprobleme der Richtlinie in der Praxis. Ihre verbindliche Festschreibung würde die Unsicherheit über den Umgang mit Geruchsimmissionen weit über den Kreis genehmigungsbedürftiger Anlagen hinaus erhöhen und etablierte Verfahren in den Ländern unnötig in Frage stellen.



  7. Eine Regelung der Prüfmaßstäbe für die Durchführung einer FFH-Untersuchung muss nach Ansicht von BDI, DBV und ZDH insgesamt zumutbare Anforderungen formulieren. Ohne eine eindeutige Regelung zu Bagatellmassenströmen wäre für eine Vielzahl von Anlagen in Deutschland in jedem Genehmigungsverfahren eine aufwändige Ausbreitungsrechnung durchzuführen.



  8. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft lehnen die Neuregelungen zur Stickstoffdeposition in einem neuen Anhang in seiner geplanten Form ab. Nach dem Entwurf würden Prüfmaßstäbe und ein Prüfungsprogramm in Bezug auf empfindliche Pflanzen und Ökosysteme in das Genehmigungsverfahren mit erheblichem zusätzlichen Aufwand und Kosten für Unternehmen eingeführt. Nicht akzeptabel ist auch die Ausdehnung auf nicht-genehmigungsbedürftige Baurechtsanlagen und die Absenkung des Abschneidekriteriums mit deutlich vergrößerten Abständen zu empfindlichen Biotopen.



  9. Gleiches gilt für die geplanten Vorgaben zu Bioaerosolen. Bei TA Luft-Anlagen werden ausreichende immissionsschutzrechtliche Anforderungen gestellt, weshalb ein zusätzliches Prüfungs programm in der TA Luft zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Keime nicht erforderlich ist. Da bisher wissenschaftlich abgesicherte kausale Zusammenhänge und Dosis-Wirkungsbeziehungen für Bioaerosole fehlen, sollten diese Regelungen nicht in die TA Luft aufgenommen werden.



  10. Die europarechtlich nicht geforderte Ausweitung des Messaufwandes lehnen BDI, DBV und ZDH ab. Durch neue kontinuierliche Messverpflichtungen und die Verpflichtung zu häufigeren diskontinuierlichen Messungen entstehen hohe Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen für die Umwelt.

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