Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Nur noch heute: Antrag auf Sperrfristverschiebung bei Grünland!

Da viele Grünlandflächen in Niedersachsen aufgrund des vielen Regens für eine ordnungsgemäße Ausbringung von Gülle zu nass sind, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Verschiebung der Sperrfrist ermöglicht. Der Antrag muss aber am Dienstag bei der Kammer eingegangen sein!

Lesezeit: 4 Minuten

Da viele Grünlandflächen in Niedersachsen aufgrund des vielen Regens für eine ordnungsgemäße Ausbringung von Gülle zu nass sind, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Verschiebung der Sperrfrist ermöglicht.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung beginnt die Sperrfrist zur Ausbringung von Stickstoffhaltigen Düngern (Gülle, Gärrest etc) auf Grünland bereits am 1. November. Ausnahmsweise bietet die Düngebehörde in diesem Jahr den Landwirten aber die Möglichkeit, die Sperrfrist auf Grünland auch nach hinten zu verschieben, entweder um zwei Wochen oder um einen Monat.

 

Aus rechtlichen Gründen kann eine Genehmigung der Sperrfristverlegung allerdings nur für einen Einzelbetrieb erteilt werden, nicht etwa für alle Landwirte einer Region oder einen Landkreis.

Interessierte Betriebsleiter, die keine Möglichkeiten mehr haben, Wirtschaftsdünger bis Ende Oktober auszubringen und von der Sperrfristverschiebung Gebrauch machen wollen, können ab sofort einen Antrag bei der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.


Dabei kann gewählt werden, ob um einen Zeitraum von zwei Wochen oder einem Monat verschoben werden soll. Das bedeutet, dass Betriebe, die diese Verschiebung nutzen wollen, entweder in der Zeit vom


16. November bis zum 15. Februar oder

1. Dezember bis zum 28. Februar


keine Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland ausbringen dürfen.

 

Versuchsergebnisse zeigen, dass die Ausnutzung des Güllestickstoffs auf Grünland bei zeitiger Ausbringung im Frühjahr häufig besser ist als bei einer späten Ausbringung im Herbst, so dass nur in wirklichen Ausnahmefällen wegen schlechter Befahrbarkeit der Grünlandflächen eine Verschiebung beantragt werden sollte.


+++ Download Antrag Sperrfristverschiebung_Grünland_Ausnahmejahr_2017 +++

 

Die Anträge können per Post oder Fax bei der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Um eine rechtzeitige Genehmigung sicherzustellen, muss der Antrag spätestens bis zum 31. Oktober 2017 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorliegen. Nach dem 31.Oktober 2017 kann dieser Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.


Eine Genehmigung zur Sperrfristverschiebung wird in der Regel nur erteilt, wenn der antragstellende Betrieb auf schwierigen Bodenverhältnissen wirtschaftet, die in Zusammenhang mit der Witterung keine frühere Düngung zuließen. Wer die Antragsvoraussetzungen erfüllt, erhält von der LWK eine schriftliche Genehmigung.

 

Folgende Bedingungen sind einzuhalten:

  1. Aufbringung nur auf Grünland bzw. Ackergras, das vor dem 15. Mai 2017 gesät wurde
  2. Es werden im beantragten Zeitraum nur Flächen gedüngt, die in Zusammenhang mit der Witterung keine frühere Düngung zuließen
  3. Die Aufbringungsmenge im Genehmigungszeitraum ist auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar begrenzt
  4. Es dürfen nur Düngemittel aufgebracht werden, die im eigenen Betrieb angefallen sind
  5. Keine Ausbringung auf Böden, die überschwemmt, wassergesättigt oder schneebedeckt sind. Das Aufbringen auf gefrorenem Boden ist nur dann zulässig, wenn der Boden durch Auftauen am Tag des Aufbringens aufnahmefähig wird, ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder benachbarte Flächen nicht zu befürchten ist und andernfalls die Gefahr einer Bodenverdichtung und von Strukturschäden durch das Befahren bestehen würde. 
  6. Die vorgeschriebenen Gewässerabstände sind unbedingt einzuhalten. Bei Breitverteilung sind mindestens vier Meter Abstand zur Böschungsoberkante einzuhalten. Abweichend davon kann der Mindestabstand bei Einsatz von Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Injektionsverteiler auf einen Meter verkürzt werden.
  7. Beträgt die Hangneigung der zu düngenden Fläche am Gewässer mehr als 10 % muss ein Streifen von 5 m Breite frei bleiben.
  8. Ein Nährstoffeintrag in Grüppen ist unbedingt zu vermeiden. Auch hier müssen ggf. Sicherheitsabstände eingehalten werden.
  9. Die aufgebrachten Nährstoffmengen werden im Rahmen der Düngebedarfsermittlung 2018 entsprechend der Düngeverordnung angerechnet
Die Regelungen in Wasserschutzgebieten werden mit der möglichen Verschiebung für die Sperrfristen nicht außer Kraft gesetzt. Somit gelten die in Wasserschutzgebieten vereinbarten Regelungen weiterhin und müssen entsprechend beachtet werden.

 

Aufgrund der Erfahrungen aus vorangegangenen Wintern (Gülleausbringung trotz Schneedecke und gefrorenem Boden, Nichteinhalten von Sicherheitsabständen zu Gewässern) wird auf die oben genannten Bedingungen und Hinweise nochmals eindringlich verwiesen. Verstöße sind Cross- Compliance relevant und können mit Bußgeldern geahndet werden.

 

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Regeln nicht für die Düngung mit Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte gelten. Für diese Düngemittel gilt eine gesonderte Sperrfrist in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 15. Januar. Diese kann nicht verschoben werden.

Für die Bearbeitung der Anträge wird von der Düngebehörde eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.