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Patent auf Braugerste weitgehend bestätigt

Das Europäische Patentamt (EPA) hält an dem erteilten Patent EP2384110 auf eine bestimmte Braugerste fest, wird dieses jedoch etwas enger fassen. Wie ein EPA-Sprecher dazu erklärte, besteht die Möglichkeit der Patentierung von Merkmalen, die „natürlichen Ursprungs“ sind, nicht mehr.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europäische Patentamt (EPA) hält an dem erteilten Patent EP2384110 auf eine bestimmte Braugerste fest, wird dieses jedoch etwas enger fassen. Wie ein EPA-Sprecher dazu gegenüber AGRA-EUROPE am vergangenen Donnerstag erklärte, besteht die Möglichkeit der Patentierung von Merkmalen, die „natürlichen Ursprungs“ sind, nicht mehr. Deshalb gebe es jetzt einen „eingeschränkten Schutzumfang“, so der Sprecher im Nachgang zu einer Anhörung zu dem Braugerstenpatent, das die beiden Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken 2016 erhalten hatten.


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Was genau an dem Patent eingeschränkt wird, konnte der Sprecher indes nicht beantworten. Die von dem dänischen und dem niederländischen Unternehmen gemeinsam patentierte Gerstenpflanze soll den Brauprozess vereinfachen. Laut EPA-Register ist das Patent EP2384110 für eine Braugerste mit reduzierter Lipoxygenaseaktivität sowie für die daraus hergestellten Getränke zugelassen. Dabei handelt es sich um Gerste, bei der mittels chemischen Reizen natürliche Mutationen ausgelöst wurden, wie sie auch bei konventionellen Züchtungen entstehen.


Das Bündnis „No Patents on Seeds!“, dem insgesamt 32 Nichtregierungsorganisationen angehören, unter ihnen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bioland, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und Slow Food Deutschland, hatte Einspruch gegen die Patenterteilung eingereicht.


Dessen Sprecher, Erling Frederiksen, bezeichnete die jetzige Entscheidung nur als „Teilerfolg“. So würden weiterhin Patente für Pflanzen aus konventioneller Zucht erteilt. Allein in diesem Jahr seien Patente für Melonen, Tomaten und Salat vergeben worden, kritisierte der Däne.


Derweil griff der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner die Bundesregierung scharf an. Berlin dürfe das Problem nicht länger leugnen und müsse sich aktiv für die notwendigen Änderungen auf europäischer Ebene einsetzen. Ebner fordert ein „Reinheitsgebot für das Biopatentrecht ohne Schlupflöcher“. Dazu gehört nach seiner Ansicht „eine wirksame rechtliche Klarstellung, dass alle Pflanzen auf Basis konventioneller Züchtungsmethoden von Patentierungen ohne Wenn und Aber ausgeschlossen sind“.

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