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Pflanzenschutz Zulassung: EU-Kommission reißt der Geduldfaden

Die Kommission will das Abstimmungsverfahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und GVO ändern. Am Dienstag präsentierte sie ihren Vorschlag in Brüssel. Danach würden Mitgliedstaaten, die sich enthalten, nicht mehr gezählt. Das könnte Auswirkungen auf die 2017 erneut anstehende Zulassung für Glyphosat haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Kommission will das Abstimmungsverfahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und GVO ändern. Am Dienstag präsentierte sie ihren Vorschlag in Brüssel. Danach würden Mitgliedstaaten, die sich enthalten, nicht mehr gezählt. Das könnte Auswirkungen auf die 2017 erneut anstehende Zulassung für Glyphosat haben.


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Die EU-Kommission zieht Konsequenzen daraus, dass sie bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder gentechnisch veränderten Pflanzen oft allein dasteht. Denn die eigentlich entscheidungsbefugten Mitgliedstaaten finden dazu kein mehrheitliches Votum. Prominentes Beispiel ist die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat im Sommer 2016.


Am Dienstag stellte die Kommission vier gezielte Änderungen vor. Sie sollen für mehr Transparenz hinsichtlich der Standpunkte der Mitgliedstaaten und verstärkte politische Vorgaben sorgen sowie die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess erhöhen. Die vier Vorschläge fasst die Kommission wie folgt zusammen:


  1. Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Ausschussverfahrens (dem Berufungsausschuss): Künftig sollen nur noch Stimmen für oder gegen den betreffenden Rechtsakt berücksichtigt werden. Dies dürfte zu einem Rückgang der Enthaltungen und damit der Zahl der Fälle führen, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, eine Stellungnahme abzugeben, und die Kommission folglich ohne klares Mandat vonseiten der Mitgliedstaaten handeln muss.
  2. Einbindung der nationalen Minister, indem die Kommission befugt wird, den Berufungsausschuss ein zweites Mal, und zwar auf Ministerebene, zu befassen, wenn die nationalen Experten keine Stellungnahme abgegeben haben. So wird sichergestellt, dass sensible Fragen auf der angemessenen politischen Ebene erörtert werden.
  3. Erhöhung der Transparenz über die Abstimmung im Berufungsausschuss, indem das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Mitgliedstaaten veröffentlicht wird.
  4. Gewährleistung politischer Beiträge, indem die Kommission befugt wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgibt.


In den Jahren 2015 und 2016 war die Kommission nach eigener Auskunft rechtlich verpflichtet, 17 Rechtsakte zu erlassen, die sich auf die Zulassung von sensiblen Produkten und Stoffen wie Glyphosat oder genetisch veränderten Organismen (GVO) bezogen, obwohl die Mitgliedstaaten selbst dazu keinen eindeutigen Standpunkt erzielt hatten. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte daher im September 2016 angekündigt: „Es geht nicht an, dass die Kommission von Parlament und Rat zu einer Entscheidung gezwungen wird, wenn sich die EU-Länder untereinander nicht einigen können, ob sie die Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln verbieten wollen oder nicht“.


Kommission stuft Vorschlag als eine der wichtigsten Maßnahmen 2017 ein


Der Vorschlag werde im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 als eine der wichtigsten Maßnahmen bezeichnet, heißt es bei der EU-Kommission. Er geht nun an das Parlament und den Rat für weitere Diskussionen. Von den Verhandlungen dort hängt es ab, wann und ob die Änderungen in Kraft treten. So ist zum Beispiel zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, ob die neuen Abstimmungsregeln etwa für das noch für dieses Jahr vorgesehene Zulassungsverfahren für Glyphosat gelten werden.


Im Sommer 2016 hatte sich Deutschland bei der Abstimmung über die Verlängerung von Glyphosat enthalten, weil sich Union und SPD nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. In der Folge war es zu keinem eindeutigen Votum der Mitgliedstaaten gekommen. Die EU-Kommission verlängerte danach die Genehmigung für Glyphosat bis maximal Ende 2017 in Eigenregie. Auch bei der jüngsten Abstimmung über die Zulassung von drei gentechnisch veränderte Maissorten hatte sich Deutschland enthalten.

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