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Pflanzenschutzmittelzulassung dauert im Schnitt dreieinhalb Jahre

Pflanzenschutzmittelhersteller brauchen bei der Zulassung ihrer Produkte Geduld. Wie Agrar-Staatssekretär Peter Bleser auf SPD-Anfrage erklärte, wiesen die Anträge im zonalen Verfahren, die im Jahr 2017 zugelassen wurden, eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich etwa dreieinhalb Jahren auf.

Lesezeit: 2 Minuten

Pflanzenschutzmittelhersteller brauchen bei der Zulassung ihrer Produkte Geduld. Wie Agrar-Staatssekretär  Peter Bleser auf SPD-Anfrage erklärte, wiesen die Anträge im zonalen Verfahren, die im Jahr 2017 zugelassen wurden, eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich etwa dreieinhalb Jahren auf. Anträge auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus einem anderen Mitgliedstaat nahmen im Schnitt eineinhalb Jahre in Anspruch.


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Die „prekäre Situation“ der langen Bearbeitungszeiten von Zulassungen werde von den zuständigen Ressorts ernst genommen, versichert der Staatssekretär. Die zuständigen Behörden seien „verpflichtet und in die Lage versetzt“ worden, die Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen. Ziel sei, die Fristüberschreitungen abzubauen und bei neu eingehenden Anträgen die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Die Behörden hätten hierzu immense Anstrengungen unternommen.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht nach Angaben Blesers davon aus, dass bis zum Jahresbeginn 2018 mehr als die Hälfte aller Verfristungen, die aus den Jahren bis 2016 stammen, abgearbeitet sein werden. Laut dem Staatssekretär waren von den seit dem 1. Januar 2013 eingereichten Anträgen auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Ende November dieses Jahres 481 Anträge in Bearbeitung. Davon betrafen 453 Anträge eine Zulassung und 28 eine Zulassungserweiterung. Knapp die Hälfte der vorliegenden Zulassungsanträge beziehen sich auf Herbizide und Wachstumsregler, 35 % auf Fungizide und 15 % auf Akarizide sowie Insektizide.

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