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Pflanzenzucht: Kommen die Turbo-Verfahren?

Neue biotechnische Züchtungsmethoden im Pflanzenbau spalten die Geister: Handelt es sich bei dem Zuchtergebnis um gentechnisch veränderte Pflanzen und fallen sie aufgrund der neuen Techniken unter das Gentechnikgesetz?

Lesezeit: 2 Minuten

Neue biotechnische Züchtungsmethoden im Pflanzenbau spalten die Geister: Handelt es sich bei dem Zuchtergebnis um gentechnisch veränderte Pflanzen und fallen sie aufgrund der neuen Techniken unter das Gentechnikgesetz?


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Verfahren wie z. B. das junge CRISPR/Cas erschweren anscheinend eine Bewertung. Mittels Genscheren werden dabei Pflanzengene sehr spezifisch bearbeitet. Das Ergebnis ist von einer klassischen Punktmutation nicht zu­ unterscheiden. Auch in der Folgegeneration ist keine Veränderung im Erbgut nachweisbar. Fremdgene werden nicht eingefügt. Vorteile dieser Methoden: Sie sind schnell, kostengünstig und sehr gezielt. Die offizielle Einordnung dieser neuen Methoden steht noch aus. Ursprünglich wollte die EU im März 2016 eine Entscheidung über CRISPR/Cas und weitere neue Verfahren veröffentlichen. Bis Ende letzten Jahres wurde diese immer wieder vertagt. Der französische Staatsrat stellte eine Vorentscheidungsfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), teilte kürzlich der Bund Deutscher Pflanzenzüchter mit. Dass sich die EU-Kommission vor einer Entscheidung des EuGH äußern wird, ist unwahrscheinlich. Weltweit arbeiten bereits Länder wie China, USA, England, Japan und Israel mit diesen Techniken. Eine Einordnung für Deutschland nimmt Agrarminister ­Christian Schmidt im Zuge der Novelle des Gentechnikgesetzes im Frühjahr 2017 vor. So solle durch eine „produktbezogene Betrachtung“ nicht die Züchtungsmethode, sondern das Produkt für eine Bewertung ausschlaggebend sein. Durch CRISPR/Cas veränderte Pflanzen würden dann nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gelten und dürften somit in Deutschland angebaut werden.


Auch soll nach Schmidts Vorstellung das „Innovationsprinzip“ greifen: Danach soll eine neue Technik genutzt werden dürfen, auch wenn alle Risiken für Mensch und Umwelt noch nicht 100 %ig untersucht und ausgeschlossen sind. So wäre eine Nutzung der neuen Züchtungsverfahren vorerst unabhängig von der Entscheidung der EU-­Kommission möglich. Befürchtungen von Befürwortern und Gegnern spielen auch in die ausstehende Entscheidung hinein.


  • Für die Grünen und ­Umweltverbände handelt es sich bei den so gezüch­teten Pflanzen eindeutig um GVO.

  • Pflanzenzüchter fordern dagegen eine gesetzliche Differenzierung. Pflanzen mit artfremden Genen sollten unter die EU-Gentechnikverordnung fallen. Ist dies bei neuen Methoden nicht der Fall, sollten sie nicht als GVO deklariert werden.

  • Der DBV sieht die Chance auf verbessertes Saatgut für die Landwirte. Damit würden sie wettbewerbsfähig bleiben. Er ­befürchtet aber die Patentierung von Pflanzen.

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