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Pflicht zur Ökologischen Vorrangfläche bleibt bei 5 Prozent

Der Mindestanteil für die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) an der Ackerfläche bleibt bei 5 %. Die EU-Kommission wischt die mögliche Ausweitung auf 7 % vom Tisch. Am geplanten Pflanzenschutzverbot auf ÖVF will sie aber festhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Mindestanteil für die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) an der Ackerfläche bleibt bei 5 %. Die EU-Kommission wischt die mögliche Ausweitung auf 7 % vom Tisch. Am geplanten Pflanzenschutzverbot auf ÖVF will sie aber festhalten.


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Wie aus dem gestern Abend von der Europäischen Kommission veröffentlichten Berichts zur Umsetzung der Greening-Maßnahmen hervorgeht, ist eine Anhebung dieses Anteils auf 7 % nicht mehr geplant. Der Gesamtanteil an Brüssel gemeldeten Vorrangflächen betrug in den vergangenen zwei Jahren fast das Doppelte, nämlich 10 Prozent, und umfasste fast 8 Millionen Hektar, stellt die Kommission fest. Dies sei vor allem durch eine Ausweitung der sogenannten produktiven ÖVF wie der Anbau von Leguminosen in der Hauptfrucht oder von Zwischenfrüchten mit einem Gesamtanteil von deutlich mehr als 50 % erreicht worden.


Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass die geplanten Änderungen im Sekundärrecht zum Greening einen wichtigen Schritt hin zu besseren Bewirtschaftungsmethoden und einer stärkeren Ökologisierung darstellten. Dabei seien insbesondere Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf potentiell produktiven ÖVF sowie eine Präzisierung und Festlegung von Bewahrungszeiträumen in Bezug auf bestimmte ÖVF-Typen geplant. Des Weiteren solle eine Straffung der allgemeinen Anforderungen an die Vorrangflächen dazu führen, dass einige der „ökologisch vorteilhaftesten ÖVF“, namentlich Landschaftselemente und Pufferstreifen, stärker umgesetzt würden.


Zudem kommt die Brüsseler Behörde zu dem Schluss, dass die Verteilung verschiedener ÖVF-Arten deutlichen geografischen Mustern folge. So seien brachliegende Flächen etwa stärker in den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Finnland und Lettland zu finden, während der Anbau von Leguminosen stärker in Kroatien, Tschechien, Italien, Polen und Rumänien favorisiert werde. Zwischenfrüchte seien relativ stark in Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden verbreitet.


Die EU-Kommission resümiert, dass der Umweltnutzen der einzelnen ÖVF nicht allein von der Quantität, sondern insbesondere von der Qualität der Maßnahmen abhänge. Sie nennt in dem Zusammenhang unter anderem die Art der Bodenbedeckung bei brachliegenden Flächen, die Vielfalt der Vegetationsstruktur bei Landschaftselementen sowie den Standort von Pufferstreifen.

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