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Polens Rübenbauern dürfen neonikotinoid-gebeizte Saat nutzen

Die polnischen Zuckerrübenerzeuger können auch im kommenden Jahr ihr Saatgut mit neonikotinoiden Wirkstoffen beizen. Landwirtschaftsminister Jan Krzysztof Ardanowski erteilte in dieser Woche eine befristete Sondergenehmigung für zwei Beizen, die solche Wirkstoffe enthalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die polnischen Zuckerrübenerzeuger können auch im kommenden Jahr ihr Saatgut mit neonikotinoiden Wirkstoffen beizen. Landwirtschaftsminister Jan Krzysztof Ardanowski erteilte in dieser Woche eine befristete Sondergenehmigung für zwei Beizen, die solche Wirkstoffe enthalten.


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Er reagierte damit auf einen Antrag des Verbandes der polnischen Zuckerrübenanbauer (KZPBC), der diesen insbesondere mit den negativen Folgen eines Verzichts auf Neonikotinoide für den Umweltschutz begründet hatte. Polen ist damit das sechste Land in der Europäischen Union mit einer entsprechenden Sondergenehmigung.


Nach Darstellung des Verbandes ist ein nachhaltiger Zuckerrübenanbau ohne diese Wirkstoffe kaum möglich, da die Landwirte gezwungen wären, statt der einmaligen Beizung mehrfache Pflanzenschutzbehandlungen in der Fläche durchzuführen. Dies sei mit negativen Folgen für die Umwelt verbunden und zudem bei etlichen Schädlingen nicht so wirksam wie die neonikotinoide Beizung, betonte der Anbauverband. Für den Verbandsvorsitzenden Krzysztof Nykiel ist die jetzt gewährte Sonderzulassung daher ein Sieg des „gesunden Menschenverstandes“.


Der Verband der polnischen Zuckerrübenanbauer wies gleichwohl darauf hin, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Einschätzung zur Bienengefährlichkeit der Neonikotinoide stark von der Folgekultur abhängig mache. Daher sollte möglichst darauf geachtet werden, nach den Zuckerrüben Getreide anzubauen, das für Bienen wenig attraktiv sei.

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