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Resolution „Patente und Pflanzenzüchterrechte“ zur Klarstellung der Rechtslage

"Eine Patentierung von Tier- und Pflanzenarten darf es nicht geben", fordert Albert Deß, Agrar-Sprecher der EVP-Fraktion. Patente auf Pflanzen- und Tierarten durch das Europäische Patentamt sind seiner Meinung nach nicht zielführend. Sie gefährdeten die Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

"Eine Patentierung von Tier- und Pflanzenarten darf es nicht geben", fordert Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion. Patente auf Pflanzen- und Tierarten durch das Europäische Patentamt sind seiner Meinung nach nicht zielführend. Sie gefährdeten die Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft.


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Klassische Züchtungsmethoden wie Kreuzung und Selektion stellen laut Deß dagegen keine neuen Verfahren dar und dürfen deshalb nicht patentiert werden. "Am so genannten "Züchtungsprivileg" muss festgehalten werden. Die biologische Zuchtarbeit ist eine bewährte landwirtschaftliche Praxis und keine neue Entdeckung“, erklärt Deß weiter.

 

"Derzeit sieht die europäische Richtlinie vor, dass biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzensorten nicht patentiert werden können, das darf sich nicht ändern. Die Zuchtarbeit muss auch weiterhin bei den Landwirten, den bäuerlichen Zuchtorganisationen und beim Mittelstand bleiben", betont der Agrar-Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament.

 

"Die bestehende Rechtslage der EU-Biopatent-Richtlinie muss eindeutig sicherstellen, dass Patente nicht zu einer Einschränkung der bisherigen Züchtungsmethoden führen", fordert er. Mit der neuen Resolution „Patente und Pflanzenzüchterrechte“ werde die Kommission aufgefordert, hier eine Klarstellung vorzunehmen.



Aktuell: Patent auf Schrumpeltomate bestätigt


Das Europäische Patentamt (EPA) hält an dem Patent für eine Tomate mit besonders geringem Wassergehalt weitgehend fest. Die Technische Beschwerdekammer des EPA veränderte in einer am 8. Dezember getroffenen Entscheidung lediglich den Wortlaut des ursprünglich bereits vor mehr als zehn Jahren erteilten Patents.


Nötig wurde die Änderung durch das im Frühjahr gefällte Grundsatzurteil der Großen Beschwerdekammer, wonach zwar keine klassischen Zuchtverfahren, wohl aber Pflanzen aus konventioneller Züchtung laut europäischem Recht grundsätzlich patentierbar sind. Das EPA sieht sich als ausführendes Organ des geltenden Rechts.


Der Patentschutz auf die in Israel entwickelte „Schrumpeltomate“, die sich besonders gut für die Herstellung von Ketchup eignen soll, ist seit Jahren hochumstritten. Kritiker bekräftigten im Zusammenhang mit der jetzt getroffenen Entscheidung ihre Bedenken. Das Bündnis „no patents on seeds“, an dem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Greenpeace beteiligt sind, rief die Bundesregierung dazu auf, endlich die Rechtsgrundlagen zu schaffen, um der Erteilung solcher Patente einen Riegel vorzuschieben.



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