Der Umsetzung auf europäischer Ebene geänderter Kennzeichnungsvorschriften für Saatgut in nationales Recht dient die Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat zugeleitet hat.
Die Neuregelung bezieht sich außerdem auf eine Anpassung des saatgutrechtlichen Artenverzeichnisses, die insbesondere durch die Aufnahme neuer Arten in das Verzeichnis notwendig wird. Weitere Änderungen dienen dem Agrarressort zufolge der Qualitätssicherung hinsichtlich des Besatzes des Saatguts mit Unkrautsamen von Kleewürger und Kleekraut.
Nach Ministeriumsangaben geht die Übernahme der neuen EU-Vorgaben nicht über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus. Weder für die Wirtschaft noch für die Verwaltung seien die neuen Vorschriften mit einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand verbunden.
Geändert werden die Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz, die Saatgutverordnung, die Erhaltungsmischungsverordnung sowie die Pflanzkartoffelverordnung. Laut der Verordnungsnovelle muss künftig jede Partie mit anerkanntem Saatgut von Getreide, Futterpflanzen oder Öl- und Faserpflanzen mit einer amtlich zugeteilten Seriennummer gekennzeichnet sein. Auch alle Kleinpackungen müssen mit Kennnummern versehen sein. Vorhandenes Kennzeichnungsmaterial soll noch aufgebraucht werden dürfen.