Eine schnellere Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko hat der Umweltausschuss des Europaparlaments von der EU-Kommission gefordert. Diese soll dazu neue Rechtsvorschriften für ein beschleunigten Bewertungs-, Genehmigungs- und Registrierungsprozess vorlegen.
Zudem sprechen sich die Ausschussmitglieder in ihrem Entschließungsantrag für mehr Transparenz im gesamten Zulassungsprozess aus. An die Mitgliedstaaten wird appelliert, sich mehr Anreize für die Erforschung von biologisch risikoarmen Substanzen zu geben.
Der Berichterstatter Pavel Poc von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) zeigte sich davon überzeugt, dass weitere Anstrengungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene erforderlich sind, um eine wirksamere Umsetzung der europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung zu gewährleisten. Mit einem höheren Anteil von Wirkstoffen mit niedrigem Risiko wäre bereits ein gewisser Fortschritt verbunden. Zudem forderten die Bürger Transparenz über die Chemikalien, denen sie ausgesetzt seien, erklärte der Tscheche, der für die S&D im Pflanzenschutzmittel-Sonderausschuss den Sprecherposten innehat.
Zunahme von Notfallgenehmigungen
Der Umweltausschuss wies darauf hin, dass bislang nur zehn Pflanzenschutzmittelwirkstoffe mit geringem Risiko zugelassen worden seien. Er hält außerdem ein Mehr an Fachwissen innerhalb der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für erforderlich, um solche biologischen Wirkstoffe entsprechend bewerten zu können.
Besorgt zeigte sich der Ausschuss über die stetige Zunahme von Notfallgenehmigungen für viele Wirkstoffe. Die entsprechende Bestimmung dazu werde von einigen Mitgliedstaaten deutlich mehr als von anderen verwendet, kritisierte er. Zudem verlangen die betreffenden Abgeordneten eine vollständige Harmonisierung der Daten und Testmethoden zwischen den nationalen Zulassungsbehörden.
Die bestehenden Unterschiede führten zu einem Mangel an Vertrauen zwischen den nationalen Behörden und zu Verzögerungen beim Genehmigungsverfahren. Ebenso beklagten die EU-Umweltpolitiker, dass in einigen Fällen die auf dem Markt verfügbaren Pflanzenschutzmittel nicht den einschlägigen Zulassungsbedingungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Verwendung entsprechen würden. Schließlich plädieren sie dafür, den nicht-professionellen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, wenn möglich, zu begrenzen, um so deren Missbrauch zu verringern.