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Sind CRISPR und Co. Gentechnik oder Züchtung?

In den vergangenen Jahren wurden neuartige Techniken zur Optimierung von Pflanzen entwickelt. Offen ist immer noch, ob die so erzeugten Organismen rechtlich als “genetisch verändert“ gelten müssen oder nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

In den vergangenen Jahren wurden neuartige Techniken zur Optimierung von Pflanzen entwickelt. Offen ist immer noch, ob die so erzeugten Organismen rechtlich als “genetisch verändert“ gelten müssen oder nicht. Die Definition ist dafür entscheidend, ob Pflanzen das Gentechnik-Zulassungsverfahren durchlaufen und als solche gekennzeichnet werden müssen – oder ob eine einfache Registrierung reicht.

 

Laut dem Öko-Dachverband BÖLW ist es den Unternehmen wichtig, dass ihre Technologien und Pflanzen nicht als Gentechnik eingestuft werden, da Gentechnik als Risikotechnologie gilt und Proteste hervorruft. Zudem müssten gentechnisch veränderte Organismen in der EU ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und dann entsprechend gekennzeichnet werden. Darüber hinaus ist der Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Europa an Auflagen gekoppelt. So müssen zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik Abstände eingehalten werden.

 

Es ist also sowohl für die Entwickler der Pflanzen als auch für Landwirte und Verbraucher von entscheidender Bedeutung, ob die mit den neuen Techniken gezüchteten Organismen als Gentechnik eingestuft werden oder nicht. Über die teils komplizierten Details gehen die Meinungen jedoch stark auseinander.

 

Die EU-Kommission hatte bereits vor einige Jahren angekündigt, eine Bewertung einiger neuer Techniken vorzunehmen hinsichtlich der Frage, ob sie in den Geltungsbereich der EU-Gentechnikgesetzgebung fallen. Oder ob die durch diese Techniken entstandenen Pflanzen und Tiere in Zukunft ohne Risikobewertung und Auflagen angebaut und verwendet werden können. Bisher entschieden hat der EU-Gesetzgeber nichts.


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Das Bundesagrarministerium hatte jetzt zu einer Dialogveranstaltung zu neuartigen Gentechniken nach Berlin eingeladen, auf der die Anwendung des „Genome Editing“ in Forschung und Praxis diskutiert werden sollte. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), war dabei:

 

„Die Mit-Erfinderin der CRISPR-Cas-Technologie, Emmanuelle Charpentier, hat das Verfahren selbst als ‚mächtiges Werkzeug‘ zur Manipulation des Genoms bezeichnet. Angesichts der potenziellen Folgen des Einsatzes dieser und ähnlicher Technologien fordern wir eine breite gesellschaftliche Diskussion über Chancen und Risiken, die sich nicht allein an Heilsversprechen orientieren darf. Voraussetzung für einen fundierten Dialog ist eine ausgewogene natur- sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Debatte. Dabei dürfen nicht nur die zu Wort kommen, die neuartige Gentechniken einsetzen wollen oder von deren Entwicklung leben", sagte Röhrig.

 

Die Debatte über CRISPR und Co. muss seiner Meinung nach eine Debatte über Eigentumsrechte und Patentierung werden. Denn obwohl der rechtliche Status der neuartigen Techniken nicht geklärt ist, würden Unternehmen bereits Patente anmelden. Der Bundestag habe sich jedoch einhellig gegen Patente auf Nutzpflanzen und Tiere ausgesprochen.

 

"Wichtig ist, dass die über 45.000 Bio-Züchter, -Landwirte, -Verarbeiter- und -Handelsunternehmen das Recht auf eine freie Wahl bei Rohstoffen und Saatgut haben und vor wirtschaftlichen Schäden geschützt werden. Bei Bio ist der Einsatz der Gentechnik verboten. Deshalb muss die Bundesregierung verhindern, dass Pflanzen oder Tiere in die Umwelt gelangen, deren gentechnikrechtlicher Status auf EU-Ebene nicht abschließend geklärt ist", so Röhrig weiter.

 

Jede Freisetzung der neuartigen Gentechnik-Pflanzen oder -Tiere müsse bis zu einer verbindlichen Entscheidung auf EU-Ebene vorsorglich wie Gentechnik behandelt werden.

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