Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Sind die neuen Züchtungsmethoden Gentechnik?

Der Europäischen Gerichtshof in Luxemburg muss zurzeit kären, ob Organismen die mit Hilfe der neuen biotechnologischer Züchtungsmethoden wie CRISPR/Cas (Mutagenaseverfahren) entstanden sind, dem EU-Gentechnikrecht unterliegen und damit als Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Europäischen Gerichtshof in Luxemburg muss zurzeit kären, ob Organismen die mit Hilfe der neuen biotechnologischer Züchtungsmethoden wie CRISPR/Cas (Mutagenaseverfahren) entstanden sind, dem EU-Gentechnikrecht unterliegen und damit als Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Am Donnerstag vertrat der EuGH-Generalanwalt in seinen Schlussanträgen die Ansicht, dass diese Verfahren nicht generell vom EU-Gentechnikrecht ausgenommen sind, aber in bestimmten Bereichen auch die Mitgliedstaaten eigene nationale Regelungen treffen können. Folgen ihm die Richter, würden diese Verfahren demnach zumindest in Teilen europäischer GVO-Gesetzgebung unterliegen.



Bisher nahm die geltende Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt allerdings die durch Mutagenese gewonnenen Organismen von den in Bezug auf GVO geltenden Verpflichtungen ausdrücklich aus. 



Dagegen hatte der  französische Bauernverband „Confédération paysanne“ im Ausgangsverfahren in Paris geklagt. Nach Ansicht der Confédération paysanne und der anderen acht ebenso klagenden Landwirtschafts-Verbände, berge zum Beispiel der Einsatz von durch Mutagenese gewonnenen herbizidresistenten Saatgutsorten die „Gefahr erheblicher schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier“.

 

Werden neue Pflanzenzüchtungen europäischem GVO-Recht unterworfen?


Der EuGH muss nun klären, ob der bisherige Mutagenese-Ausnahmetatbestand laut GVO-Richtlinie weiter Bestand hat, oder der wissenschaftliche Fortschritt der letzten 15 Jahre mit neuen Pflanzenzüchtungstechnologien in den Geltungsbereich des EU-Rechtes einbezogen beziehungsweise nationalem Recht vorbehalten bleiben sollte.



Denn die diese Woche vorgelegten Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend. Die Richter des Gerichtshofs beginnen nun mehr ihre eigene Beratung zur vorliegenden Klage. Das für die zweite Jahreshälfte zu erwartende Urteil, bindet allerdings die nationalen Gerichte und präzisiert somit den künftigen Handlungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten.

 

Grünen-Agrarpolitiker Häusling plädiert für einheitliches europäisches GVO-Recht


Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Martin Häusling, nahm nach der Veröffentlichung der Position des EuGH –Generalanwaltes wie folgt Stellung: „Der EuGH-Generalanwalt hat heute immerhin klargestellt, dass auch Produkte neuer Gentechnik-Verfahren nicht generell von der europäischen Gentechnik-Regulierung ausgenommen sind.

 

Das Argument der Industrie, die neuen Verfahren seien keine Gentechnik, weil bei ihnen kein fremdes Erbgut eingesetzt werde, so Häusling, werde in der EuGH-Stellungnahme „klar widerlegt“. Es seien allerdings noch weitere wissenschaftliche und rechtliche Klarstellungen nötig, um sicherzustellen, dass wirklich alle neuen Gentechnikverfahren als Gentechnik gelten - und somit einer Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht künftig nach EU-Recht unterliegen. „Die vom EuGH-Generalanwalt benannte Möglichkeit, in diesem Bereich bei Bedarf auch nationale Regelungen zu treffen, sollte nur eine Lösung für den Notfall sein. Denn schon bei klassischen Gentechnik-Anbauverboten und Glyphosat-Zulassungen erleben wir, wie schwierig unterschiedliche nationale Regelungen in EU-Staaten sind“, so Häusling.



Auch der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner teilt die Sichtweise seines europäischen Parteifreundes: „Die entscheidende Frage ist dabei, ob diese neuen biotechnologischen Verfahren als Gentechnik eingestuft werden und entsprechend reguliert werden oder nicht. Die europäischen Greens/EFA und die Grüne Bundestagsfraktion in Deutschland ordnen die „neuen Züchtungstechnologien“ klar im Sinne der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18 EG als Gentechnik ein.

 

Harald Ebner: „Angst vor Verbrauchertäuschung“


Verbraucher könnten mangels Kennzeichnung nicht mehr wählen, so Ebner, ob sie sich von Produkten ernähren wollen, die gentechnisch verändert sind oder nicht. Dies stelle einen Affront gegenüber den über 80 Prozent EU-Verbraucher dar, die sich gegen Gentechnik im Essen aussprächen. Am Markt erfolgreich etablierte Produkte wie gentechnikfreie Milch oder Fleisch aus gentechnikfreier Fütterung würden dadurch unglaubwürdig. Ebner sieht die Gefahr von Verbrauchertäuschung falls die neuen Züchtungsverfahren nicht ebenso als Gentechnik gekennzeichnet würden im EU-Lebensmittelrecht. „Dieser sich nach Verbraucherwünschen und nach hoher Qualität richtende Markt würde dann zerschlagen“, fürchtet der Bundestagsabgeordnete Ebner.


Alle Details zu dem komplexen Thema erklären wir Ihnen hier, aus der top agrar 7/2017:


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.