Nicht hinreichend informiert fühlt sich die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, über die Festsetzung von Grenzwerten für den Wirkstoff Acetamiprid aus der Gruppe der Neonikotinoide.
In seiner Antwort auf ihre schriftliche Frage habe der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, bestätigt, dass Anfang 2017 die zulässigen Rückstandsmengen in oder auf Lebens- und Futtermitteln für Acetamiprid in der Europäischen Union erhöht worden seien.
Der Abgeordneten zufolge wurden in den vergangenen Jahren immer wieder solche Grenzwerte nach oben gesetzt. Dies öffne einer vermehrten Anwendung des Wirkstoffs aus der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als besonders bienengefährlich eingestuften Gruppe der Neonikotinoide die Tür. Tackmann fragt sich, wieso solche Grenzwerte bisher systematisch und fälschlicherweise zu niedrig gesetzt worden sein sollen.