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Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen beteiligen sich bisher an Dürrehilfe

Die Bundesländer rücken mit ihrer Beteiligung an der Dürrehilfe raus. Nach Thüringen fließen 15 Mio. Euro, nach Mecklenburg-Vorpommern 50 Mio. Euro und nach Niedersachsen 40 Mio. €. Ende der Woche wollen Bund und Länder erneut über die Vergabemodalitäten verhandeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesländer rücken mit ihrer Beteiligung an der Dürrehilfe raus. Nach Thüringen fließen 15 Mio. Euro, nach Mecklenburg-Vorpommern 50 Mio. Euro und nach Niedersachsen 40 Mio. €. Ende der Woche wollen Bund und Länder erneut über die Vergabemodalitäten verhandeln.


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Die Landesregierung von Thüringen hat durch die lange Trockenheit in ihrer Existenz gefährdeten Agrarbetrieben Finanzhilfen von 15 Millionen Euro zugesagt. Der Betrag wird je zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht. Nach einer ersten Erntebilanz und einer Internet-Befragung werden etwa 260 Betriebe in Thüringen durch die Dürreschäden als in ihrer Existenz gefährdet eingestuft. Sie weisen Einnahmeeinbußen von mehr als 30 Prozent im Vergleich zu den vergangenen Jahren auf. Nach den bisher vorliegenden Daten werden sich die Ernteverluste in diesem Jahr in Thüringen auf bis zu 90 Millionen Euro belaufen. Anfang kommender Woche wollen das Thüringer Landwirtschaftsministerium und der Thüringer Bauernverband gemeinsam die Ernteergebnisse aus dem Bundesland vorstellen.


50 Mio. Euro sollen nach Mecklenburg-Vorpommern gehen


Mecklenburg-Vorpommern hatte Mitte der Woche angekündigt, dass es sich an der Dürrehilfe von Bund und Ländern mit 25 Mio. Euro beteiligen will. Damit stehen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 50 Mio. Euro zur Schadensregulierung für landwirtschaftliche Betriebe bereit, die nach den jüngsten Ernteausfällen – gemessen am Durchschnitt dreier von fünf zurückliegenden Jahren – Einnahmeverluste von mehr als 30 % zu verkraften haben.


Niedersachsen meldet 20 Mio. Euro an


Die existenzbedrohenden Dürreschäden in Niedersachsen beziffert das Agrarministerium in Hannover auf 80 Mio. Euro. Auch hier soll die Hälfte dieser Schäden jeweils hälftig vom Bund und Land über die gemeinsame Dürrehilfe ausgeglichen werden. Niedersachsen hat dem Bund daher einen Bedarf von 20 Mio. Euro angemeldet, heißt es im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium.


Rheinland-Pfalz macht nicht mit


Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte vergangene Woche eine Dürrenothilfe in Höhe von insgesamt 340 Mio. Euro zugesagt. Der Bund will dazu 150 bis 170 Mio. Euro geben, die zweite Hälfte soll von den Ländern kommen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geht bei seinen Berechnungen für die Hilfe von einer die Existenz von Landwirtschaftsbetrieben gefährdenden Schadenshöhe deutschlandweit von 680 Mio. Euro aus. Die Hälfte davon soll nun mit dem Bund-Länder-Programm entschädigt werden. 14 Bundesländer haben dem BMEL Schäden von existenziellem Ausmaß gemeldet. Lediglich Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen sich wegen geringerer Schäden nicht an dem Programm beteiligen.


Bedürftigkeitsprüfung soll Gesamteinkünfte berücksichtigen


Voraussetzung für eine Entschädigung von 50 Prozent ist eine Bedürftigkeitsprüfung. Dabei soll es um die Gesamteinkünfte der Betriebe gehen, aus denen eine Existenzgefährdung ersichtbar sein soll. Eine Existenzgefährdung liegt laut dem BMEL dann vor, „wenn unter Berücksichtigung eines zumutbaren Eingriffs in das Betriebs- und Privatvermögen oder unter Aufnahme eines größeren banküblichen Kredites ohne abgezinsten Zuschuss und nach Inanspruchnahme anderer Fördermittel die Weiterbewirtschaftung bis zum nächsten Wirtschaftsjahr nicht gewährleistet ist“, heißt es in einem Entwurf, der top agrar vorliegt. Damit die betroffenen Betriebe schneller zu Liquidität kommen, sollen Abschlagszahlungen möglich sein.


Bund und Länder wollen Freitag weitere Details regeln


Am Freitag soll es ein weiteres Treffen von Fachleuten aus Bund und Ländern geben, um die Vergabemodalitäten auszuloten. Als Vorlage greifen Bund und Länder auf die Bestimmungen für die Dürrehilfe aus dem Jahr 2003 zurück. Nach Informationen von top agrar scheinen diese aber nicht vollständig auf das Jahr 2018 übertragbar zu sein.

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