Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat das das Merkblatt Greeningverpflichtung aktualisiert. Die Korrekturen betreffen Betriebe, welche mindestens zwei Kulturen anbauen müssen und die Hauptkultur einen Anbauumfang von 75 Prozent nicht überschreiten darf. Hier gibt es nur noch eine Fallgruppe.
Die zweite wesentliche Korrektur betrifft das Verbot von Pflanzenschutz und Düngung bei neuen ÖVF-Kulturen. Das Verbot gilt erst ab 2019. Auf der Homepage des TMIL findet sich die aktuelle Fassung, die auch mit dem nächsten VERA-Update aktualisiert wird.