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Thüringen erweitert Förderung für Grünland

Das Thüringer Agrarministerium erweitert seine Förderung für Grünland. Künftig werden auch Ausgleichszahlungen für sogenannte spezifische Gebiete angeboten. Dazu gehören Wiesen und Weiden, die nur schwer landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Sie sind eine Sonderform der benachteiligten Gebiete.

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Das Thüringer Agrarministerium erweitert seine Förderung für Grünland. Künftig werden auch Ausgleichszahlungen für sogenannte spezifische Gebiete angeboten. Dazu gehören Wiesen und Weiden, die nur schwer landwirtschaftlich zu bewirtschaften sind. Sie sind eine Sonderform der benachteiligten Gebiete. Die neue Förderung soll in ihrer Form deutschlandweit einmalig sein.

 

Die betroffenen Flächen umfassen etwa 10.000 Hektar. Zur Verfügung steht eine Million Euro, also 100 Euro pro Hektar. Mit der Förderung sollen Schäfer, Mutterkuhhalter und andere Grünlandnutzer motiviert werden, Wiesen in ungünstigen Lagen oder unter schwierigen Bewirtschaftungsbedingungen weiter zu nutzen und nicht brachfallen zu lassen.

 

Diese neue Förderung können Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Gebieten in Thüringen jetzt im Rahmen der jährlichen Antragstellung auf flächenbezogene Beihilfen beantragen, die gerade eröffnet wird. Die Landwirte erhalten derzeit ein Informationsschreiben von den Landwirtschaftsämtern und können dann ihren sogenannten Sammelantrag bis spätestens zum 15. Mai per Internet stellen.

 

In diesem digitalen Antragspaket sind Anträge für verschiedene Fördermaßnahmen enthalten, die von EU, Bund oder dem Freistaat Thüringen für die korrekte und umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gezahlt werden. Denn eine Bedingung für den vollständigen Erhalt der Gelder ist die Einhaltung gesetzlicher Standards – unter anderem im Umwelt- oder Tierschutz. Dies wird durch die Behörden regelmäßig vor Ort kontrolliert. Als Übersicht über die einzuhaltenden Standards hat die Agrarverwaltung für 2018 wieder eine Broschüre erstellt, die die aktuelle Rechtslage beschreibt und die den Landwirten über die Landwirtschaftsämter zur Verfügung gestellt wird.

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