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Thüringen reagiert auf Pflanzenschutzverbot auf Greening-Flächen

Die Thüringer Agrarbehörden reagieren auf das ab 2018 geltende Pflanzenschutzverbot für Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen. Landwirte, die in entsprechenden Förderprogrammen sind, können dort vorzeitig aussteigen oder noch Veränderungen vornehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Thüringer Agrarbehörden reagieren auf das ab 2018 geltende Pflanzenschutzverbot für Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen. Landwirte, die in entsprechenden Förderprogrammen sind, können dort vorzeitig aussteigen oder noch Veränderungen vornehmen.


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Thüringer Landwirte erhalten wegen des ab 2018 geltenden Pflanzenschutzmittelverbots auf ökologischen Vorrangflächen die Möglichkeit zum Ausstieg aus der KULAP-Maßnahme Artenreiche Fruchtfolge (V11). Das teilt das Thüringer Agrarministerium heute mit.


Laut dem Ministerium nimmt eine Vielzahl von Landwirten an der Maßnahme Artenreiche Fruchtfolge in Verbindung mit ökologischen Vorrangflächen teil. Damit haben die Landwirte ihre für die Direktzahlungen zu erfüllende Greening-Verpflichtung mit der KULAP-Maßnahme kombiniert. Als Zuwendungsvoraussetzung ist für diese Maßnahme der Anbau eines Leguminosenanteils verpflichtend.


Da nun ab 2018 das EU-weit vorgeschriebene Pflanzenschutzmittelverbot für die als ökologische Vorrangflächen angemeldeten stickstoffbindenden Pflanzen gilt, verändern sich die Bedingungen für die laufende Maßnahme. Der Anbau von großkörnigen Leguminosen lässt sich ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln kaum wirtschaftlich gestalten, heißt es beim Thüringer Agrarministerium. Mit dem Verbot trete eine Situation ein, die beim Abschluss der KULAP-Verpflichtung nicht vorhersehbar gewesen sei, heißt es in Erfurt.


Aus diesen Gründen können die KULAP Teilnehmer nun wählen, ob sie weiter an der KULAP-Maßnahme V11 bis zum Ende der Verpflichtungszeit teilnehmen und die Zuwendungsvoraussetzung mit Leguminosen erfüllen die:


  • entweder – wenn sie als Ökologische Vorrangflächen angemeldet werden – ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaut werden (z.B. Luzerne, deren Gemische mit überwiegendem Leguminosenanteil) oder
  • großkörnige Leguminosen anbauen, die nicht als Ökologische Vorrangflächen angemeldet werden, dort ist die Anwendung von PSM dann möglich oder
  • als Alternative Gebrauch von der sogenannten Revisionsklausel, der sanktionslosen Beendigung der KULAP-Maßnahme V11, machen.


Die betroffenen Antragsteller in Thüringen erhalten dazu in Kürze durch die zuständigen Landwirtschaftsämter ein Anschreiben, teilt das Agrarministerium weiter mit.

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