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Trockenheit: EU-Mitgliedstaaten dürfen Direktzahlungen vorzeitig überweisen

Spanien, Portugal, Belgien und Luxemburg beklagten am Dienstag im EU-Agrarrat eine ungewöhnliche Trockenheit und forderten eine Unterstützung für die Landwirte. EU-Mitgliedstaaten, die Hilfe beantragen, können ab 16. Oktober Direktzahlungen an die Landwirte vorziehen.

Lesezeit: 1 Minuten

Spanien, Portugal, Belgien und Luxemburg beklagten am Dienstag im EU-Agrarrat eine ungewöhnliche Trockenheit und forderten eine Unterstützung für die Landwirte. Hogan sagte daraufhin einen Rechtsakt zu, der demnächst vorgelegt werde.


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EU-Mitgliedstaaten die das beantragen, können darin ab 16. Oktober Direktzahlungen an die Landwirte vorziehen. Zudem soll es Ausnahmen von bestimmten Greening-Auflagen geben. Luxemburg hatte darum gebeten, dass Landwirte Brachflächen als Weiden genutzt werden dürfen.

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