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Umstrukturierung für hagelgeschädigte Rebflächen in RLP noch möglich

Eine Antragstellung für Teil 1 der Umstrukturierung ist noch bis zum 2. Juli 2018 möglich. Darauf weist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hin. Dies könnte insbesondere für hagelgeschädigte Rebflächen von Bedeutung sein.

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Eine Antragstellung für Teil 1 der Umstrukturierung ist noch bis zum 2. Juli 2018 möglich. Darauf weist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hin.


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Dies könnte insbesondere für hagelgeschädigte Rebflächen von Bedeutung sein. Sollte bei geschädigten Rebflächen noch unklar sein, ob es sinnvoll ist, die Anlagen weiter zu bewirtschaften, rät das Ministerium, diese Flächen sicherheitshalber im Antrag Teil 1 zu beantragen. Somit können die Weinberge im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle besichtigt und eine Rodungserlaubnis erteilt werden. Die Teilnahme am Förderverfahren wäre dann im Jahr 2019 möglich. Ein Zwang zur Rodung entsteht mit dem Antrag nicht.


Susanne Keeding

Pressesprecherin

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Tel. 06131/16-2550

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