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Verbot von Neonikotinoiden und GVO in Schutzgebieten gekippt

Während die Vorgaben für neonikotinoide Pflanzenschutzmittel und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Europäischen Union zunehmend verschärft werden, bewegen sich die Vereinigten Staaten in die entgegengesetzte Richtung.

Lesezeit: 2 Minuten

Während die Vorgaben für neonikotinoide Pflanzenschutzmittel und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Europäischen Union zunehmend verschärft werden, bewegen sich die Vereinigten Staaten in die entgegengesetzte Richtung.


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Die Naturschutzbehörde (USFWS) kassierte in der vorvergangenen Woche ein Verbot, dass den Einsatz von Neonikotinoiden sowie den Anbau von GVO bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in Schutzgebieten untersagt hatte.


Der stellvertretende Direktor der Behörde, Gregory Sheehan, verwies auf den Futterbedarf insbesondere von Wasser- und Zugvögeln, zu deren Schutz viele der Refugien eingerichtet worden seien. Dort unterstütze die Landwirtschaft unter anderem durch verschiedene Ackerfrüchte die Bestände, erreiche oftmals aber nicht die vorgeschriebenen Produktionsziele. Daher will sich die US-Naturschutzbehörde nun die Möglichkeit offen halten, durch den Anbau von GVO oder den Einsatz von Neonikotinoiden die Produktion zu steigern.


Es könne Situationen geben, in denen der Anbau von GVO oder der Einsatz von Neonikotinoiden notwendig sei, um die Funktion der Schutzgebiete zu erhalten und der Ansprüchen der Wildtiere gerecht zu werden, erklärte Sheehan. Die jeweiligen Entscheidungen würden künftig auf Einzelfallbasis getroffen.


Die Naturschutzorganisation „Defenders of Wildlife“ kritisierte die Aufhebung des Verbots. Die Maßnahme ignoriere Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen von GVO und Neonikotinoiden auf Flora und Fauna und werde das Management vor Ort zusätzlich belasten. Die Begründungen seien „wissenschaftlich und naturschutzfachlich“ nicht haltbar, monierte die Organisation. Es gebe keine Rechtfertigung für den Einsatz der umstrittenen Wirkstoffe in Schutzgebieten.


In den USA ist die Naturschutzbehörde dem Innenministerium unterstellt. Ressortchef Ryan Zinke ist bestrebt, Zugangsrestriktionen zu nationalen Schutzgebieten zu lockern und vor allem die Jagdmöglichkeiten auf staatlichem Land auszuweiten. Das ursprüngliche Verbot war 2014 erlassen worden und trat vor zwei Jahren in Kraft. Insbesondere der prophylaktische Einsatz der Neonikotinoide und die Wirkung abseits der Zielorganismen war als nicht mit den Schutzzielen vereinbar eingestuft worden.

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