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ZVG sieht Korrekturbedarf bei EU-Saatgut-Verordnung

In der geplanten EU-Saatgut-Verordnung muss nach Auffassung des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) klar zwischen den verschiedenen Pflanzenarten unterschieden werden.

Lesezeit: 2 Minuten

In der geplanten EU-Saatgut-Verordnung muss nach Auffassung des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) klar zwischen den verschiedenen Pflanzenarten unterschieden werden. In einer Stellungnahme an die EU-Kommission wies der Verband vergangene Woche darauf hin, dass an Pflanzenvermehrungsmaterial zur Produktion von Nahrungsmitteln andere Anforderungen zu stellen seien als an Saatgut von Zierpflanzen und -gehölzen.


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Außerdem sei den verschiedenen Pflanzenarten und ihren Ansprüchen an die Produktion dadurch Rechnung zu tragen, dass die Verordnung in Kapitel aufgeteilt werde, so ZVG. Durch eine Aufteilung werde auch die Idee des „Nischenmarktes“ obsolet, da in den verschiedenen Kapiteln bereits die Diversität innerhalb des Sektors anerkannt werde. Zudem lasse sich auf diese Weise so das Problem der Registrierungspflichten für Sorten lösen, durch die die bisherige Sortenvielfalt in Produktion und Handel enorm eingeschränkt würde.


Darüber hinaus bekräftige der ZVG seine Forderung, Zierpflanzen weiterhin als allgemein bekannte Sorte auf dem Markt bereitzustellen. Ferner stellte er klar, dass das Anbringen von Etiketten an Zierpflanzen aufgrund einer zu geringen Größe der Pflanzen in vielen Fällen nicht möglich sei. Daher müsse die Kombination mit dem Lieferschein beibehalten werden.


Daneben hob der ZVG in seiner Stellungnahme hervor, dass Pflanzenmaterial aus Drittstaaten den gleichen Anforderungen unterliegen müsse wie jenes, das innerhalb der EU erzeugt werde. Nur so könne ein fairer Wettbewerb stattfinden. Schließlich wiederholte der Verband seine Forderung, Kleinstunternehmen von möglichen Registrierungskosten auszunehmen, um bürokratische und finanzielle Überlastungen zu vermeiden.

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