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Pflanzenschutzempfehlungen vom 15.6.2016

Akute Krautfäulegefahr, Sommergerste gesund halten, Läuse in Rüben, Unkräuter in Soja bekämpfen, IPU-Zulassung läuft aus

Lesezeit: 6 Minuten

(In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW)


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Aktuelle Situation


Der wechselhafte Juni geht auch in dieser Woche weiter. Immer wieder ziehen Regengüsse und Gewitter durch. Die größte Gefahr geht dabei vom Starkregen aus, denn die Böden sind verbreitet gesättigt. Von Donnerstag auf Freitag bringt ein Unwettertief vor allem in der Südosthälfte heftige Gewitter, hohe Niederschlagsmengen und regional Sturm. Es drohen Überflutungen und Hochwasser. Die Höchstwerte liegen meist zwischen 17 und 22 °C. Der wärmste Tag wird der Donnerstag.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Krautfäuledruck in Kartoffeln steigt


Durch das überwiegend schwülwarme-Wetter mit regelmäßigen Niederschlägen ist der Infektionsdruck mit Krautfäule immer noch sehr hoch. Halten Sie deshalb kurze Spritzabstände ein. Erste Symptome kann man z.B. im Südwesten bereits auf Praxisschlägen feststellen. Begutachten Sie aber auch Komposthaufen und Durchwuchskartoffeln auf Krautfäule. Es empfehlen sich systemische oder lokalsystemische Fungizide. Falls Sie die Mittel Ridomil Gold MZ, EPOK oder Fantic M schon gespritzt haben, können Sie jetzt mit Infinito oder Proxanil behandeln. Fahren Sie beide Produkte aber maximal bis zur Blüte, um sicher Rückstände zu vermeiden. Bei Tankmischungen aus lokalsystemischen Mitteln  und sporiziden Partnern, können Sie die Aufwandmengen reduzieren. Herrscht über mehrere Tage sehr hohe Bodenfeuchte/Staunässe vor, müssen Sie 10 bis 14 Tage später mit Stängelphytophthora rechnen. Nutzen Sie in solchen Fällen möglichst systemische Fungizide.


Bei akutem Befall im Bestand können Sie nur noch mit Stoppspritzungen im Abstand von 3 bis 4 Tagen ihre Kartoffeln retten. Hierfür empfehlen sich Mischungen Cymoxanil-haltiger Mittel (z.B. Tanos, Proxanil, Zetanil M, Curzate, Carial Flex) plus sporiziden Partnern in voller Aufwandmenge. Für die zweite Stoppspritzung können Sie entweder wieder die Mischung wählen oder alternativ z.B. Revus, Valbon oder Valis M plus sporiziden Partner ausbringen. Beachten Sie, dass die meisten Krautfäulefungizide mit einem Spritzabstand von mindestens sieben Tagen zugelassen sind. Wechseln Sie deshalb bei kürzeren Abständen die Mittel.

Vereinzelt tritt an einigen frühen Sorten jetzt schon Alternaria auf. Bei den späten Auflaufterminen Ende Mai, müssen Sie in diesem Jahr eine frühere Bekämpfung durchführen. Legen Sie deshalb mit Mancozeb-, Maneb- oder Metiram-haltigen Mitteln oder Electis mehrmals vor. Setzen Sie spätestens 5 Wochen nach Auflauf die Spezialfungizide Signum und Revus Top ein. Neben den Spezialfungiziden hat sich auch die Kombination aus Tanos plus Fluazinam-haltigen Mitteln bewährt.





Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Krankheitssituation in Gerste


Im Nordwesten treten derzeit verstärkt braune Flecken auf, die Netzflecken ähneln. Sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei aber um Braunfleckigkeit. Genaues kann man aber erst nach einer Bestimmung im Labor sagen. Die eingesetzten Fungizide zeigen teilweise Wirkungen. Besonders im Süden aber auch im Norden macht sich Ramularia-Befall breit. Nur die Varianten mit Chlorthalonil (Credo und Amistar Opti) zeigen ausreichende Wirkungen. Vielerorts befindet sich Gerste aber bereits in der Teigreife, sodass ein später Krankheitsbefall sich kaum noch auf den Ertrag auswirkt.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Für gesunde Sommergerste sorgen


Falls noch nicht geschehen, empfiehlt sich jetzt die fungizide Abschlussbehandlung in Sommergerste. Vor allem im Süden, steht jetzt die letzte Überfahrt an. Spielt Mehltau in Ihren Beständen keine Rolle, können Sie mit 0,4 l/ha Aviator Xpro + 1,0 l/ha Credo oder 0,8 l/ha Adexar + 1,0 l/ha Credo arbeiten. Finden Sie Mehltau im Bestand, empfiehlt sich eine Mischung aus 0,75 l/ha Input Xpro + 1,0 l/ha Credo. Nachkürzen mit Camposan/Cerone können Sie nur bis EC 49.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Rüben auf Läuse kontrollieren


Der Befall mit der Schwarzen Bohnenlaus ist im Gegensatz zum Vorjahr bislang noch gering. Kontrollieren Sie Ihre Bestände, bevor Sie zum Reihenschluss die Bordüngung (300 bis 400 g/ha) durchführen. Eine typische Zeigerpflanze ist die Distel. Wer auf jeder zweiten Rübe eine Laus/Kolonie findet, sollte ein Insektizid mit in den Tank geben, beispielsweise 250 g/ha Pirimor.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Soja sauber halten


In Sojabohnen können Sie zur Nachbehandlung gegen Kamille, Vogelmiere, Amarant und Hohlzahn mit Harmony SX arbeiten. Die maximale Aufwandmenge beträgt 15 g/ha. Eine Spritzfolge (Abstand 7 bis 14 Tage) mit jeweils 7,5 g/ha + 0,3 l/ha Trend (Additiv) verspricht die besten Wirkungsgrade. Basagran ist in Soja nicht mehr zugelassen. Wer Fuchsschwanz oder Quecke in seinem Bestand findet, kann mit 2,5 l/ha Focus Ultra + 1,0 l/ha Dash fahren. Besonders bei FOP-resistenten Fuchsschwanz empfiehlt sich eine Behandlung.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


IPU-Zulassung läuft aus


Herbizide mit dem Wirkstoff Isoproturon (IPU), wie z.B. Arelon flüssig, Herbaflex, Isofox oder Fenikan, verschwinden demnächst von der Bildfläche. Grund ist die fehlende Verlängerung der europäischen Annex-I-Zulassung. Für alle IPU-haltigen Mittel, die über den 30.06.2016 hinaus zugelassen sind, endet die Zulassung zum 30.09.2016. Bis zum 30.09.2017 dürfen Sie diese Produkte noch aufbrauchen.

Die Zulassung von Fenikan läuft bereits am 30.06.2016 aus. Landhandel und Genossenschaften können Fenikan noch bis zum Ende des Jahres 2016 verkaufen. Die Aufbrauchfrist für Anwender endet ebenfalls zum 30.09.2017. Es empfiehlt sich, in diesem Herbst letztmalig IPU zu fahren und Restmengen aufzubrauchen. Vermeiden Sie unbedingt Lagerbestände.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Mindestabstände geändert


Grundsätzlich müssen Sie bei der Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln dafür sorgen, Abdrift zu vermeiden. Zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach europäischer Vorgabe jetzt die Mindestabstände bei Flächenkulturen (z.B. Ackerflächen, Grünland) auf 2 m und bei Raumkulturen auf 5 m neu festgelegt. Den jeweiligen Abstand  müssen Sie bei der Spritzarbeit immer zu Flächen, die für die Allgemeinheit (Parks, öffentliche Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schulgelände, Spielplätze sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens) bestimmt sind, einhalten. Außerdem gelten die Abstände zu benachbarten Wegen, auf denen sich unbeteiligte Dritte befinden. Um z.B. Spaziergänger oder Radfahrer zu schützen reicht es aus, wenn sich bei der Behandlung niemand auf dem Fuß- oder Radweg befindet. 


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


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