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Pflanzenschutzempfehlungen vom 16.3.2016

Aktuelle Situation Getreide: Fuchsschwanz konsequent bekämpfen Violett verfärbter Weizen Getreide: Schalten Sie die Unkräuter aus Weizen, Roggen, Triticale: Tipps gegen Trespen Raps: Der Rüssler-Zuflug ist gestartet Mais: Mulchen & Pflügen gegen den Zünsler Dinkel sauber halten - was ist zugelassen?

Lesezeit: 7 Minuten

(in Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW)


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Aktuelle Situation


Ein Hoch bringt in den kommenden Tagen fast überall viel Sonnenschein. Es bleibt aber kühl mit Höchstwerten um 11 °C, nur am Rhein wird es wärmer. Nachts muss man sich generell auf Minusgrade einstellen. Am Wochenende ziehen von Norden her dichte Wolken mit ein paar Tropfen Regen durch. Dabei gehen die Temperaturen etwas zurück, meist werden nur noch einstellige Werte erreicht.


Getreide: Fuchsschwanz konsequent bekämpfen


Nutzen Sie die jetzige Hochdruckwetterlage mit einer günstigen Luftfeuchte (> 60 %), um den Fuchsschwanz zu bekämpfen. Nachbehandlungen in Gerste mit 1,2 l/ha Axial sollten Sie jetzt zügig abschließen, denn mit steigenden Temperaturen nimmt die Wirkung deutlich ab. Mischen Sie Axial nicht mit einem weiteren Herbizid, dadurch vermeiden Sie Wirkungsverluste.

In Triticale und Weizen kann man weiterhin mit Atlantis WG + FHS + 30 l/ha AHL oder 10 kg/ha SSA gegen Fuchsschwanz arbeiten. Durch AHL oder SSA steigt die Wirksamkeit und Regenfestigkeit.

In Triticale erlaubt die Zulassung max. 300 g/ha + 0,6 l/ha FHS. Im Weizen dürfen Sie ab heute (16.03.) auf drainierten Flächen volle Aufwandmengen von Atlantis WG, mit bis zu 500 g/ha fahren. Da Windhalm noch nicht vollständig aufgelaufen ist, können Sie mit Behandlungen bzw. Nachbehandlungen noch bis Ende März warten.

Geht es auf Ihren Weizenschlägen nur um die Bekämpfung der Jährigen Rispe (oft bei hohen Maisanteilen) und einer breiten Mischverunkrautung, können Sie kostengünstig z.B. mit 2,5 bis 3,0 l/ha Arelon flüssig (IPU) + 40 g/ha Artus fahren. Anwendungen auf drainierten Flächen sind nicht erlaubt.  Beachten Sie, dass Sie Restbestände von Arelon Top bis zum 30.06.2016 aufbrauchen müssen.





Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Violett verfärbter Weizen


Im Norden und Nordwesten hat sich der Weizen in den letzten Tagen regional rötlich bis violett verfärbt. Je nach Sorte ist dies unterschiedlich stark ausgeprägt, teilweise ähneln die Flächen aus der Ferne Auswinterungsschäden. Die Wurzeln sind aber fit! Phosphormangel ist nicht die Ursache. Grund sind Anthocyan-Verfärbungen (dunkle Farbpigmente) bedingt durch die leichten Nachtfröste und sonnigen Phasen plus kalten Wind tagsüber. Die dunkle Blattverfärbung dient als Schutz der jungen Zellen vor der Sonneneinstrahlung. Mit einsetzender Vegetation und Erwärmung nimmt der Weizen Nährstoffe auf und grünt wieder durch (Chlorophyllbildung). Die Verfärbungen sind nicht schädlich oder ertragswirksam.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Gerste: Schalten Sie die Unkräuter aus


Bis zur ersten Wachstumsregler-Maßnahme muss die Gerste möglichst sauber sein. Wer nach einer Herbstbehandlung gegen Klette vorgehen will, kann z.B. mit 75 bis 100 ml/ha Saracen (ähnlich Primus) behandeln. Vogelmiere, Vergissmeinnicht, Mohn und mäßigen Besatz mit Kornblume und Kamille erfasst man ebenfalls mit. Herrscht ein sehr hoher Besatz an Kamille oder Kornblume vor, empfiehlt sich u.a. aus Resistenzmanagement-Gründen der Einsatz von 200 ml/ha Primus Perfect.

Gegen Storchschnabel, Hundspetersilie und Hundskerbel wirkt Pointer Plus mit 50 g/ha. Die Wirkung gegen Kamille und Kornblume ist nicht so sicher wie die von Primus Perfect. Pointer Plus ist ein neues Unkrautherbizid und praktisch ein Fertigprodukt aus Dirigent SX und Primus. Nicht ausreichend wirksam ist Pointer Plus auf Ehrenpreis.





Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Weizen, Roggen, Triticale: Tipps gegen Trespen


Auf Flächen mit nichtwendender Bodenbearbeitung machen sich oft Trespen breit. Grundsätzlich können Sie die Trespen meistens nur unterdrücken. Den größten Erfolg versprechen Splitting-Anwendungen. So kann man jetzt, ab 2- bis 3-Blattstadium der Trespen z.B. mit 60 g/ha Attribut + 1,0 l/ha Mero (Netzmittel) vorbehandeln. Ca. 2 Wochen später können Sie dann z.B. mit 220 g/ha Broadway + 1,1 l/ha FHS nachfahren. In Weizen sind anstatt Broadway auch 400 bis 500 g/ha Atlantis WG + 0,8 bis 1,0 l/ha FHS zur Nachbehandlung möglich. Da die Trespe vom Rand her in die Fläche einzieht, reichen Behandlungen der äußersten Fahrgassenbreite oft aus. In Gerste können Sie gegen Trespen nichts machen, da es keine zugelassenen Mittel gibt. Achtung! Wenn Sie Attribut einsetzen, können Sie keinen Raps und Zwischenfrüchte nachbauen.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Raps: Der Rüssler-Zuflug ist gestartet


Im wärmeren Südwesten sind die Rüsselkäfer schon vielfach in den Gelbschalen vorhanden. Die Schadschwelle für den Großen Rapsstängelrüssler ist teilweise bereits überschritten. Behandeln Sie unbedingt vor der Eiablage mit einem Insektizid. Die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen melden bislang nur vereinzelt Fänge in den Schalen.

 

Schadschwellen:


  • Gefleckter Kohltriebrüssler: 20 Käfer/Schale in drei Tagen
  • Großer Rapssstängelrüssler: 10 Käfer/Schale in drei Tagen
 

Durch die trockene Witterung entschärft sich das Phoma-Risiko erst einmal. Im Süden ist das Risiko insgesamt niedriger einzuschätzen als im Norden. Mischungen der Insektizide mit jetzt evtl. anstehenden Wachstumsreglern sind möglich. Bei weiterhin trockener Witterung sind 0,75 bis 1,0 l/ha Ampera oder 0,6 l/ha bis 1,0 l/ha Orius, je nach Bestandesdichte und Sorte, ausreichend. Um  Fungizide sicher einsetzen zu können, müssen Sie aber auf wärmeres, wüchsiges Wetter warten. Dies ist am wahrscheinlichsten im Süden der Fall.




Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Mais: Mulchen & Pflügen gegen den Zünsler


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Flächen mit Maisstoppeln, die jetzt noch nach der Ernte unbearbeitet liegen, sollten Sie in typischen Zünslerregionen bis Mitte April mulchen und pflügen. Nicht nur in Bayern und Baden-Württemberg breitet sich der Zünsler aus. Auch in Schleswig-Holstein gibt es ersten Befall. Gerade auf leichten Böden folgt nach Mais oft wieder Mais. Optimal können Sie die Stoppeln mit einem Schlegelmulcher zerkleinern. Durch das folgende saubere unterpflügen, kommen die Zünsler nicht mehr nach oben.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!





Dinkel sauber halten - was ist zugelassen?


Gegen Fuchsschwanz im Dinkel können Sie 1,2 l/ha Axial, 300 g/ha Atlantis WG + 0,6 l/ha FHS oder 220 bis 275 g/ha Broadway + 1,0 bis 1,4 l/ha FHS einsetzen (hohe Aufwandmenge wenn schwer bekämpfbar). Geht es um Windhalm und eine breite Mischverunkrautung, kommt man auch mit 150 g/ha Broadway + 0,7 l/ha FHS aus. Nur gegen Unkräuter empfehlen sich jetzt 70 g/ha Biathlon 4 D + 1,0 l/ha Dash. Zum Schossen können Sie später noch mit 1,0 bis 1,5 l/ha Ariane C z.B. gegen Kamille und Distel nachbehandeln.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!


Neue Anwendungsbestimmungen für Pendimethalin und Prosulfocarb


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Herbizide mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb folgende neue Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen:


  • NT 145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.


  • NT 146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.


  • NT 170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.

Die neuen Anwendungsbestimmungen gelten für alle zugelassenen Herbizide, die die Wirkstoffe Pendimethalin bzw. Prosulfocarb enthalten, und für alle Anwendungsgebiete. Die Anwendungsbestimmungen gelten ab sofort, auch für bereits gekaufte Mittel.

Folgende Produkte sind betroffen: Picona, Stomp Aqua, Stomp Raps, Activus, Trinity, Activus SC, InnoProtect Pendi 400 SC, Addition, Stallion Sync Tec, Malibu, Boxer und Filon.

Aktuell müssen Sie die Bestimmungen bei der Herbizidbehandlung in Körnerleguminosen mit Stomp Aqua beachten. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit die Anwendung Pendimethalin- und Prosulfocarbhaltiger Herbizide im Einzelfall zu Wirkstoffeinträgen in größerer Entfernung von der behandelten Fläche geführt hat. Die Folge waren messbare Rückstände in den dort angebauten Kulturen. Die neuen Anwendungsbestimmungen sollen solche Verfrachtungen vermindern. Der Mindestaufwand von 300 Litern Wasser pro Hektar verringert den Feintropfenanteil.


Gebrauchsanweisung und regionale Hinweise beachten!




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