Bis zum 23. März können Sie für innovative Projekte aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau in Baden-Württemberg im Rahmen der EIP-Förderung eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Den entsprechenden Startschuss für den dritten Förderaufruf gab Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Montag in Stuttgart. "Mit unserer EIP-Förderung unterstützen wir den Dialog zwischen Wissenschaft, Praxis und anderen am Innovationsprozess beteiligten Akteuren. Im Fokus steht dabei die Umsetzung von innovativen Projekten mit praxisrelevanten Fragestellungen." Dafür stünden rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderanträge können bis zum 23. März beim RP Stuttgart eingereicht werden.
Einen Förderantrag können sogenannte ‚Operationelle Gruppen‘ ‑ Zusammenschlüsse von Innovationsakteuren, insbesondere aus der landwirtschaftlichen Praxis, aus Hochschulen, aus Verbänden und anderen Bereichen ‑ stellen. Projekte können eine maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 haben. Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein Gremium im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.