Die zulässigen Grenzwerte für Staubemissionen im Rauchgas von Biomassefeuerungen wurden durch die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) dahingehend verschärft, dass künftig Staubfilter erforderlich werden. Bei den weitaus meisten Feuerungsanlagen werden dazu zusätzliche Staubfilter hinter dem Kessel errichtet werden müssen.
Auf der EuroTier 2016 zeigt Biokompakt mit der Biomassenheizung Serie ECO 50 bis 150 E nach eigener Aussage als erster Hersteller einen in den Kesselblock integrierten elektrostatischen Filter mit vollautomatischer Reinigung. Die Abgasreinigung übererfülle die Anforderungen der 1. BImSchV um ein Vielfaches, was inzwischen auch durch neutrale Institutionen geprüft und bestätigt wurde, heißt es.
Außer dass kein zusätzlicher Platz für einen Filter vonnöten ist, könne auch die Steuerung und Überwachung des elektrostatischen Filters durch die bestehende elektronische Kesselregelung übernommen werden. Darüber hinaus sei es möglich, auch bestehende Anlagen des Herstellers ab Baujahr 2004 mit dem elektrostatischen Filter nachzurüsten, was die Investitionskosten ebenfalls verringert. Dafür verlieh die DLG eine Neuheiten-Medaille der EuroTier.