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Großen Biomasse-Heizungen droht Ungemach

Die Deutsche Säge- und Holzindustrie schlägt Alarm: Wenn die Regierung die Novellierung der ersten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes wie geplant umsetze, wäre der Betrieb vieler Biomasseheizungen nicht mehr rentabel.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Deutsche Säge- und Holzindustrie schlägt Alarm: Wenn die Regierung die Novellierung der ersten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes wie geplant umsetze, wäre der Betrieb vieler Biomasseheizungen nicht mehr rentabel. Der Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) setze die europäischen Vorgaben viel zu streng um, heißt es in der Stellungnahme des Bundesverbandes Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH) und des Bundesverbandes BioEnergie (BBE).


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„Zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen und Grenzwerte sind bei Bestandsanlagen technisch teilweise gar nicht oder nur durch umfangreiche Nachrüstungen mit enormem Kapitaleinsatz zu erreichen“, erklärt DeSH-Generalsekretär Lars Schmidt. Praktisch bedeute dies das Aus vieler Feuerungsanlagen.


Deutsche Grenzwerte schärfer als EU-Vorgaben


Die neuen Richtlinien entstammen dem Ende 2015 verabschiedeten Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Reinhaltung der Luft in Europa, welches erstmals Emissionsgrenzwerte für den Anlagenbereich von 1 - 50 Megawatt thermisch (MWth) beinhaltet. Dies betrifft deutschlandweit rund 2.000 Feuerungsstätten. Anwendung findet die Medium Combustion Plants-Directive (MCPD) der EU hierzulande durch die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz: TA Luft), die 2002 letztmalig überarbeitet und nun erneut angepasst werden soll. „Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel, auch die CO2-arme und damit klimapolitisch sinnvolle Verbrennung von Biomasse an ambitionierten und zeitgemäßen Umweltstandards zu orientieren. Allerdings fehlt in Deutschland aktuell das Maß“, kritisiert Schmidt. Eine nahezu übergangslose nationale Verschärfung der EU-Emissionsgrenzwerte konterkariere die angestrebte Harmonisierung der Standards auf europäischer Ebene und führe zur Verzerrung des europäischen Wettbewerbs: „Wir sehen keinen Grund, warum das BMUB derart von den europäischen Vorgaben abweicht, die bereits ein hohes Schutzniveau gewährleisten“, so Schmidt. Durch die praxisfernen Anforderungen werde ein ganzer Sektor in seiner Existenz bedroht und wichtige Faktoren der


Energiewende gefährdet


In der vorliegenden Form sei die Novelle reichlich unausgegoren, befinden die Branchenvertreter folglich in ihrer Stellungnahme. Sie fordern eine sachgemäßere Differenzierung der Anlagenbewertung und, analog der EU-Vorgaben, Übergangsfristen bis 2030. „Eine Senkung der Kohlenstoffdioxid- und Stickstoffoxidgrenzwerte ohne weitere Größenstaffelung, realistische Übergangsphasen und Berücksichtigung der jeweiligen Brennstoffbeschaffenheit ist bei weitem zu grobmaschig“, so Schmidt. Um die Auswirkungen der Novelle abschätzen zu können, sei eine vorgelagerte Datenerhebung bezüglich dem Stand der Technik unerlässlich. Unterschiedliche Ansätze zur Nachrüstung und Effizienzsteigerung von Bestandsanlagen sowie mittelfristige Konzepte dürften nicht von vorneherein kategorisch ausgeschlossen wer den.


Überdachung unbegründet


Besondere Auflagen kommen ebenfalls auf die Hersteller von Holzpellets zu. Um Emissionen durch die Abwehungen von Spänen und Stäuben der Holzhackschnitzel zu vermeiden, sollen Lagerstätten künftig überdacht werden müssen. „Ein enormer finanzieller und logistischer Aufwand, der bei feuchten Holzhackschnitzeln aufgrund mangelnder Emissionen ohnehin unnötig ist“, wie Schmidt konstatiert. Daher hat der DeSH in einer gesonderten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass von feuchten Holzhackschnitzeln durch ihren Feuchtigkeitsgehalt von 45 - 60 % eine Abwehung von Holzstäuben und Störstoffen nahezu ausgeschlossen ist. Die Lagerung trockener Holzspäne in geschlossenen Räumen zur Vermeidung von Emissionen wird vom Verband jedoch vollstens unterstützt.

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