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790 neue Windräder im ersten Halbjahr

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Deutschland 790 Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von 2.281 MW gebaut. Dies entspricht einem Zuwachs von 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Zubau von neuen Windenergieanlagen an Land bleibt auch im ersten Halbjahr 2017 stark. So wurden nach Zahlen des Bundesverbandes Windenergie (BWE) in Deutschland 790 Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von 2.281 MW gebaut. Dies entspricht einem Zuwachs von 11 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016. Gleichzeitig wurden 146 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 167 MW abgebaut. Damit ergibt sich ein Netto-Zubau von 644 Windenergieanlagen mit 2.114 MW. Deutschlandweit gibt es jetzt 27.914 Windenergieanlagen.


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Für das Gesamtjahr 2017 erwarten VDMA Power Systems und BWE ein Brutto-Volumen von rund5.000 MW für die Windenergie an Land. Das wäre das vierte starke Jahr in Folge. Es ist zu erwarten, dass für 2018 noch ca. 3.500 MW an Genehmigungen aus dem Übergangssystem zur Verfügung stehen. Aufgrund des großen Anteils von noch nicht genehmigten Projekten in der ersten Ausschreibungsrunde und den daraus folgenden Realisierungsrisiken sei allerdings eine seriöse Zubauprognose für die kommenden Jahre kaum möglich, so der BWE.


In 2018 sollten zunächst Projekte aus der ersten Ausschreibungsrunden hinzukommen. Sollten die folgenden beiden Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land erneut von Bürgerwindparks ohne BImSchG-Genehmigung dominiert werden, rechnet der BWE nach der Übergangsphase mit einem deutlichen Einbruch der Ausbauzahlen. Entscheidend ist hierbei die Realisierungsquote der Projekte, die in den Ausschreibungen über die Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte erfolgreich waren. „Unsere im Juli 2016 formulierte Erwartung, dass der Zubau 2018 bereits stark aus den Zuschlägen der Ausschreibungen in 2017 geprägt sein wird, müssen wir angesichts der Ausschreibungsergebnisse korrigieren. Schon jetzt sehen wir einen Rückgang der Anlagenbestellungen für die kommenden Jahre“, erläutert Andreas von Bobart, Stellvertretender Vorsitzender VDMA Power Systems.


Der Gesetzgeber hat bereits etwas nachgesteuert und für die ersten Ausschreibungen in 2018 grundsätzlich Genehmigungen als Gebotsvoraussetzung verlangt. Das sei richtig, wirke aber zu spät und müsse sehr schnell dauerhaft festgeschrieben werden. Außerdem müssten nicht realisierte Volumen erneut zur Ausschreibung kommen, um auf dem Ausbaupfad zu bleiben.





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