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Ausschreibungen: Das Durcheinander nimmt seinen Lauf

Erst durften Bürgerwindprojekte ohne eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an den Ausschreibungen teilnehmen. Nun brauchen sie ab Januar 2018 doch eine. Das Hin und Her hätte man sich sparen können. Ein Kommentar von Diethard Rolink, Redaktion

Lesezeit: 3 Minuten

Was für ein Hin und Her. Erst durften Bürgerwindprojekte ohne eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an den Ausschreibungen teilnehmen. Nun brauchen sie ab Januar 2018 doch eine.

 

Das Durcheinander hätte vermieden werden können, wenn der zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake (Bündnis90/Die Grüne), und sein damaliger Dienstherr Sigmar Gabriel (SPD) die Bedenken des Bundesverbandes Windenergie nicht einfach vom Tisch gewischt hätten. Die Branchenvereinigung hatte gleich mehrmals beide davor gewarnt, Bürgerwindprojekte ohne eine Genehmigung in den Bieterkampf zu schicken.

 

Die Quittung hat die Bundesregierung nun schwarz auf weiß. In der ersten Ausschreibungsrunde erhielten 70 Gebote einen Zuschlag, darunter 65 Bürgerwindparks. Was auf den ersten Blick als Erfolg gewertet werden kann, ist auf den zweiten ein Armutszeugnis: Viele Projekte, die bereits die kostspielige Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorliegen haben, wurden von den Bürgerwindprojekten aus dem Rennen gedrängt. Das liegt in erster Linie daran, dass diese deutlich günstigere Gebote abgeben konnten als ihre Konkurrenz.


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Um das zu verstehen, muss man wissen: Die Preise für die Anlagen sinken von Jahr zu Jahr. In ihren Geboten berücksichtigen die Bieter daher nicht die aktuellen Konditionen, sondern spekulieren auf günstigere Angebote der Hersteller in ein paar Jahren. Da die Bürgerwindparks für den Bau ihrer Anlagen mehr Zeit haben als alle übrigen Investoren, konnten sie ihre Mitbewerber mit deutlich niedrigeren Geboten ausstechen.


Einige Bürgerwindprojekte werden es auch gar nicht bis zu Bauphase schaffen. Denn 62 der 65 Bürgerenergieprojekte verfügen bislang noch nicht über eine BImSch-Genehmigung – und die erhalten laut Bundesverband Windenergie erfahrungsgemäß etwa "nur" 60 bis 70 Prozent der geplanten Windparks.

 

Für die Branche könnte die lange Bauphase und die Selektion durch das Genehmigungsverfahren zu einem Problem werden: Es droht nämlich eine Baulücke in den Jahren 2019 und 2020. Die Anlagenbauer müssen dann womöglich ihre Produktion drosseln, Mitarbeiter entlassen oder sogar einige die Fabriktore schließen. Außerdem könnte sich der Ausbau der Windkraft verlangsamen. Dabei benötigen wir angesichts des Atomausstieges einen kontinuierlichen Ausbau, wenn auch mit Augenmaß, der zugleich die Akzeptanz der Bürger im Blick behält.

 

Dass die Regierung nun eingreift, um das Schlimmste noch zu verhindern, ist verständlich. Allerdings hat auch die Kurskorrektur ihre Schattenseiten. Wenn Bürgerwindprojekte erst eine BImSch-Genehmigung benötigen, verteuern sich die Planungen drastisch. Welche Bürgergemeinschaft investiert Hunderttausende von Euros in die Planung eines Windparks, von dem er nicht weiß, ob der überhaupt einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhält? Wohl die wenigsten. Davon werden die Großinvestoren profitieren, die das finanzielle Risiko besser verkraften und abschreiben können. Leider.

 

Vermutlich wird noch einige Zeit vergehen, bis sich die Erkenntnis durchsetzt: Das Ausschreibungsmodell war die denkbar schlechteste Wahl, die man treffen konnte. Aber auch das haben einige Experten Gabriel und Baake versucht zu erklären. Leider vergebens.

 

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