Eigentlich wollte die Regierung die Management-Prämie für Strom aus Windkraft- und Solaranlagen, der an der Börse vermarktet wird, Anfang kommenden Jahres absenken. Doch dagegen formiert sich Widerstand. Selbst der Ausschuss für Biogas bei der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), der nicht unmittelbar von den Kürzungsplänen betroffen wäre, sieht die geplanten Korrekturen kritisch.
Hintergrund: Wer seinen selbst erzeugten Ökostrom nicht wie bislang üblich ins öffentliche Netz einspeist, sondern an der Börse vermarktet, wird vom Staat mit einer Management-Prämie belohnt. Diese wird sowohl für Solar-, Wind- als auch Biogasstrom gewährt. Die Betreiber verkaufen ihren Strom dazu beispielsweise gezielt in Zeiten, in denen die Stromnachfrage hoch ist. Die Bundesregierung erhofft sich so eine bessere Marktintegration der neuen Energien. Allerdings fallen die Erlöse an der Börse für die Kraftwerksbetreiber deutlich geringer aus, als wenn diese ihren Strom lediglich ins Netz einspeisen und dafür die EEG-Vergütung einstreichen. Daher hat Berlin im Zuge der vergangenen EEG-Novelle eine so genannte Managemet-Prämie eingeführt.
Rolle Rückwärts bei der Management-Prämie?
Experten monieren allerdings: Die Prämie für Solar- und Windstrom ist zu hoch angesetzt. Die Regierung will den Zuschuss daher kappen. Der DLG-Ausschuss hat darüber sein Unverständnis geäußert und glaubt, die Regierung stelle die Managementprämie für Wind- und PV-Anlagen damit praktisch in Frage. Gerade für Biogasanlagen, aber auch für Wind- und PV-Anlagen, die regelbar und damit geeignet sind, Bedarfsschwankungen auszugleichen, ist die Managementprämie äußert wichtig und sinnvoll, heißt es dazu in einer Erklärung.
Gleichwohl stellt der DLG-Ausschuss für Biogas fest, dass die aktuell vergleichsweise hohe Managementprämie für Wind- und PV-Anlagen kritisch geprüft werden sollte. Jedoch sollte die Anpassung vorab exakt evaluiert werden und so behutsam erfolgen, dass weiterhin eine marktorientierte Vermarktung des Stroms erfolgt und nicht wieder eine Rolle rückwärts zu den EEG-Einspeisevergütungen erfolgt. (ro/dlg)