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Aktuelle Ausschreibung: Vergütung für Windstrom steigt wieder

Am ersten Februar hat die erste Ausschreibungen für Windenergie an Land stattgefunden. Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Ergebnisse veröffentlicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat gestern (20.02.18) die Zuschläge zu der Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land erteilt, die am 1. Februar 2018 stattgefunden hatte. Die Ergebnisse hatte die Branchen mit Spannung erwartet, da auch die Bürgerenergiegesellschaften erstmals nur mit einer Genehmigung teilnehmen konnten. Die Details:

  • Diesmal wurde die ausgeschriebene Menge von 700 Megawatt nur knapp überzeichnet: Es gingen 132 Gebote mit einem Umfang von 989 Megawatt ein.
  • Davon erhielten 83 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt einen Zuschlag. 19 Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften.
  • Länder mit den meisten Zuschlägen sind Niedersachsen mit 17 (154 Megawatt), Brandenburg mit 13 (106 Megawatt), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 Megawatt) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 Megawatt) Zuschlägen. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.
  • Insgesamt mussten lediglich zwei Gebote für Windenergieanlagen an Land ausgeschlossen werden.
  • Die den Zuschlägen zugrundeliegenden Gebotswerte reichten von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,60 ct/kWh. In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei etwa 3,8 ct/kWh.


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Weniger Gebote, höhere Vergütung


„Die zurückgehende Zahl der Gebote zeigt, dass die Ausschreibungen von Windenergieanlagen kein Selbstläufer sind“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,6 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist“, so Homann weiter.


System muss weiter verbessert werden


Die Ergebnisse zeigen aus Sicht des Bundesverbandes Windenergie (BWE), dass das Ausschreibungssystem noch am Beginn einer Lernphase steht. Weil die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme galt, sei erstmals ein fairer Wettbewerb zwischen allen Geboten möglich gewesen. Die erste Ausschreibung 2018 war ausreichend hoch überzeichnet, so dass eine deutliche Wettbewerbssituation gegeben war. „Notwendig ist es nun, für politische Kontinuität zu sorgen und die BImSchG-Genehmigung schnell dauerhaft als einheitliche Grundlage festzulegen. Dies gibt den Akteuren die notwendige Sicherheit und wird eine ausreichende Liquidität in künftigen Ausschreibungsrunden absichern“, mahnte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE), in einer ersten Stellungnahme.


Bürgerenergie bleibt im Spiel


Positiv sei aus Sicht des BWE, dass die neuen Vorgaben die Bürgerenergie nicht beschränkt hat. Diese Akteure haben mit 19 erfolgreichen Geboten nachgewiesen, dass die BImSchG-Genehmigung keine begrenzende Hürde darstellt. Das Netzausbaugebiet hatte – wie bereits in den letzten beiden Ausschreibungen des Jahres 2017 – keine begrenzende Wirkung. Insgesamt hat sich die regionale Verteilung der Zuschläge verbessert. Nach wie vor schneiden allerdings die Länder Baden-Württemberg und Bayern signifikant schlecht ab. Die südlichen Bundesländer sind auf ein besser austariertes Ausschreibungsdesign angewiesen, um einen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten können.


„Die Entwicklung des durchschnittlichen Zuschlagswertes deutet an, dass sich im Markt ein belastbarer echter Marktwert entwickelt, der Projektfinanzierungen möglich erscheinen lässt. Dies ist ein wichtiges Signal an mittelständische Akteure, Bürgerprojekte und Energiegenossenschaften, die dringend gebraucht werden, um die Ausbauziele der künftigen Bundesregierung gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu realisieren“, kommentiert Hermann Albers die von der BNetzA bekanntgegebenen Ausschreibungsergebnisse weiter.

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