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Alarmsignal: Ausschreibungsverfahren muss zügig überarbeitet werden

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies warnt davor, dass das Ausschreibungsverfahren zu einer Monopolisierung im Windenergiesektor führt und fordert die Bundesregierung zum unverzüglichen Handeln auf.

Lesezeit: 3 Minuten

Entgegen der Absicht der Bundesregierung, bei dem neuen Ausschreibungsverfahren für die Windenergie die Akteursvielfalt zu erhalten, haben sich wenige professionelle Projektentwickler einen Großteil des Ausschreibungsvolumens gesichert. „Die Folgen sind eine Monopolisierung des Marktes sowie ein Fadenriss beim Ausbau in den kommenden Jahren. Damit sind nicht nur viele qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet, sondern auch unser mühevoll erarbeiteter internationaler Innovationsvorsprung in diesem Sektor", warnt Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies, der in dieser Woche mit Vertretern niedersächsischer Verbände und Unternehmen die Ergebnisse der ersten beiden Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land diskutiert hat.


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Dabei hätten die Unternehmen auf die dramatische Situation der Branche hingewiesen, die mit den Ergebnissen der ersten beiden Ausschreibungsrunden entstanden seien. In der ersten Ausschreibungsrunde haben sich rund 35 Prozent des Volumens Bürgerenergiegesellschaften zweier Projektentwickler gesichert, in der zweiten Ausschreibungsrunde wurden bereits über 60 Prozent an Bürgerenergiegesellschaften eines einzelnen Projektentwicklers vergeben. Mit der Ausschreibung ist somit entgegen der Absicht der Bundesregierung eine Konzentration auf wenige Akteure erfolgt.


Die Bundesregierung hat diese Fehlentwicklung zwar erkannt und mit einem Moratorium der Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften für die ersten Ausschreibungsrunden in 2018 reagiert. „Die Änderung hätte jedoch bereits zur dritten Ausschreibungsrunde 2017 erfolgen und dauerhaft angelegt sein müssen“, sagte Lies. Daher dürfe die Veröffentlichung der dritten Ausschreibung nur erfolgen wenn sich der Bundestag mit dieser Fragestellung erneut befasst habe und das Moratorium auch für diese Ausschreibung gelte.


Auf Grund der deutlich längeren Frist zur Realisierung von Bürgerenergieprojekten drohe ein erheblicher Einbruch des Ausbaus in den Jahren 2019 und 2020. Der Ausbaupfad im EEG für die Windenergie an Land werde mit diesen Ergebnissen nicht einzuhalten sein. Damit verfehle die Bundesregierung ihre Ziele zum Ausbau der Windenergie an Land wenigstens in diesen Jahren deutlich. „Wir fordern daher von der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen unverzüglich, noch für die dritte Ausschreibungsrunde, zu ändern“, so Lies, der zusammen mit den Verbänden ein Positionspapier auf den Weg gebracht hat. Um die notwendige Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, sollen ab sofort nur noch Projekte mit der erforderlichen Genehmigung für die kommenden Ausschreibungen zugelassen werden. Darin fordern die Branchenvertreter von der Bundesregierung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Sonderausschreibungen.


Ohne eine sofortige Änderung des Rahmens würden Ende 2017 voraussichtlich rund 2.700 MW Windenergieleistung an wenige Akteure vergeben sein, deren Realisierung erst in über vier Jahren erfolgen könnte. Da die niedrigen Gebote nur aufgrund der technologischen Entwicklung überhaupt realisiert werden können, sei mit einer späten Realisierung nicht vor Ende 2021 zu rechnen, so die Sorge der Branche. Rund 95 Prozent des in diesem Jahr bezuschlagten Volumens müssen auf Grund der Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften erst bis Ende 2021 in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus verfügen deutlich über 90 Prozent aller Projekte zum Zeitpunkt des Zuschlags nicht über die erforderliche Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz, so dass deren Umsetzung fraglich ist.


Die mit den Ausschreibungen vom Staat verordnete Reduzierung des Zubaus von heute über 4.000 Megawatt auf lediglich 2.800 Megawatt und die verunglückte gesetzliche Definition der neuen Akteursgruppe „Bürgerenergie“ mache die Berechenbarkeit des jährlich möglichen  Zubaus nahezu unmöglich, warnt auch der Bundesverband Windenergie (BWE). Da die fehlerhafte Regelung der Bürgerenergie spekulative Gebote auf eine heute noch nicht verfügbare Anlagentechnologie bewirkt hat, fordert der BWE zusätzlich die Bundesnetzagentur auf, den Höchstpreis für die Ausschreibung am 1. November neu festsetzen.

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