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Anti-Dumping: EU-Kommission verschiebt Entscheidung

Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Entscheidung über Anti-Dumping-Maßnahmen gegen argentinischen und indonesischen Biodiesel verschoben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU wird die Anti-Dumping-Zölle auf argentinischen und indonesischen Biodiesel vorerst nicht abesenken. Eine Entscheidung darüber hat die EU-Kommission in der vergangenen Woche vertagt, da mehrere Mitgliedsstaaten Bedenken äußerten. Die Mitgliedsstaaten befürchten bei einer Absenkung der Zölle negative Auswirkungen für die heimische Biodieselindustrie, die Landwirtschaft und die Ölmühlen. „Wir sind der Bundesregierung außerordentlich dankbar, dass sich Deutschland für einen wirkungsvollen Schutz vor unfairem Wettbewerb positioniert hat“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).


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In dem von Argentinien vor der Welthandelsorganisation (WTO) eingeleiteten Klageverfahren gegen die Anti-Dumping-Zölle war der EU-Kommission im Herbst 2016 eine Frist bis zum 10. August 2017 eingeräumt worden. Bis dahin soll die Begründung der Zölle WTO-konform ausgestaltet sein. Die EU-Kommission wird nunmehr bei der WTO und Argentinien beantragen, dass diese Frist verlängert wird. Das nächste Treffen der EU-Kommission mit den Mitgliedsstaaten, bei dem über die Zölle verhandelt werden kann, findet am 7. September statt. „Die europäische Biodieselindustrie wird die gewonnene Zeit dazu nutzen, um die EU-Kommission darin zu unterstützen, die Zölle entsprechend den WTO-Vorgaben zu begründen“, sagte Baumann.


Die derzeit bestehenden Anti-Dumping-Zölle belaufen sich für argentischen Biodiesel auf etwa 25 Prozent, im Fall von Indonesien werden rund 19 Prozent erhoben. Die von der Kommission nunmehr für Argentinien vorgesehenen Zölle würden nur noch etwa neun Prozent, für Indonesien etwa fünf Prozent betragen und damit laut VDB ohne Wirkung gegen die weiterhin bestehenden Dumping-Lieferungen aus diesen Ländern bleiben. Die Zölle seien im Jahr 2013 verhängt worden, weil Argentinien und Indonesien ihrer heimischen Biodieselindustrie einen Wettbewerbsvorteil in Form von so genannten Differenzierten Exportsteuern (Differential Export Taxes / DETs) verschafft hätten, kritisiert der Verband. Soja- und Palmöl als Rohstoff für die Biodieselproduktion würden dabei im Herkunftsland mit so hohen Exportsteuern belegt, dass die jeweiligen heimischen Verarbeiter die Rohstoffe für die Biodieselproduktion zu im Vergleich zum Weltmarkt drastisch günstigeren Preisen beziehen können. Die Folge davon ist, dass die Biodieselexporte aus diesen Ländern stark subventioniert auf den Weltmarkt gelangen.

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