Seit dem 1. Juli müssen Sie neue oder bestehende Wind-, Biogas- oder beispielsweise Solarstromanlagen in einem sogenannten Marktstammregister registrieren. Dieses ersetzt das bisherige PV-Meldeportal und Anlagenregister.
Die Arbeiten an dem neuen Portal verzögern sich aber, wahrscheinlich ist es erst im Herbst startklar.
Beachten Sie deshalb folgendes:
- EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen werden wie bisher über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal erfasst. Dafür gilt die eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung. Bisher waren es drei Wochen.
- Daten, die nach der Marktstammregister-Verordnung eingetragen werden müssen, aber nicht eingetragen werden können, müssen nachgetragen werden, wenn das Webportal dies ermöglicht.
- Die Registrierung von KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 erfolgt nach der über diesen Link zugänglichen Beschreibung.
- Die Übernahme der Verantwortung für die Daten der Bestandsanlagen ist noch nicht möglich. Die Frist für die Übernahme dieser Daten endet am 30. Juni 2019.
- Sonstige Registrierungen von Marktakteuren und Behörden sind erst mit Start des Webportals möglich. Sämtliche Meldungen nach der Marktstammregister-Verordnung müssen nach der Inbetriebnahme des Webportals nachgeholt werden.