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Arbeiten am Marktstammregister verzögern sich

Künftig müssen Sie Ihre Wind- oder beispielsweise Solarstromanlage in einem Marktstammregister registrieren. Dieses soll das bisherige PV-Meldeportal und Anlagenregister ersetzen. Die Arbeiten an dem neuen Portal verzögern sich aber.

Lesezeit: 1 Minuten

Seit dem 1. Juli müssen Sie neue oder bestehende Wind-, Biogas- oder beispielsweise Solarstromanlagen in einem sogenannten Marktstammregister registrieren. Dieses ersetzt das bisherige PV-Meldeportal und Anlagenregister.


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Die Arbeiten an dem neuen Portal verzögern sich aber, wahrscheinlich ist es erst im Herbst startklar.


Beachten Sie deshalb folgendes: 


  1. EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen werden wie bisher über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal erfasst. Dafür gilt die eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung. Bisher waren es drei Wochen.
  2. Daten, die nach der Marktstammregister-Verordnung eingetragen werden müssen, aber nicht eingetragen werden können, müssen nachgetragen werden, wenn das Webportal dies ermöglicht.
  3. Die Registrierung von KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 erfolgt nach der über diesen Link zugänglichen Beschreibung.
  4. Die Übernahme der Verantwortung für die Daten der Bestandsanlagen ist noch nicht möglich. Die Frist für die Übernahme dieser Daten endet am 30. Juni 2019.
  5. Sonstige Registrierungen von Marktakteuren und Behörden sind erst mit Start des Webportals möglich. Sämtliche Meldungen nach der Marktstammregister-Verordnung müssen nach der Inbetriebnahme des Webportals nachgeholt werden.
Mehr Infos finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

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