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Ausschreibungssysteme sachlich nicht zu begründen

Eine neue Studie zeigt, dass die Umstellung von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen in der EU weder für den Klimaschutz noch für den Strommarkt sinnvoll sind. 


Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten mit der Novellierung der Richtlinie für erneuerbare Energien (EERL) zwingen, nur noch Ausschreibungssysteme zu nutzen und schlägt weitere einschränkende Kriterien für die Ökostrompolitik vor. Diese Kehrtwende bedeutet große Risiken und basiert auf wissenschaftlich nicht belastbaren Argumenten, kritisiert Uwe Nestle von der Energie- und Klimapolitik-Beratung (EnKliP)aus Kiel.


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Erfolgreiches Instrument wird beendet


Wie Nestle in einer neuen Studie analysiert, war die EERL aus dem Jahr 2001 die wahrscheinlich erfolgreichste Klimaschutzmaßnahme der Europäischen Union. Sie hat eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in der EU von 8,7 Prozent im Jahr 2005 auf rund 17 Prozent im Jahr 2015 bewirkt und rund 1,2 Mio. heimische Arbeitsplätze geschaffen. Insbesondere die Einspeisesysteme in Dänemark, Deutschland und Spanien, bei denen der Staat die Vergütungshöhe definierte, haben international große Aufmerksamkeit erfahren. Sie wurden laut Nestle weltweit von dutzenden Staaten übernommen. Im Jahr 2012 nutzten noch 24 EU-Mitgliedsstaaten ein Festpreis-Einspeisesystem, neun nutzten ein Prämien-Einspeisesystem und nur drei ein Ausschreibungssystem.


Dennoch hätten sich seit 2014 immer mehr Kritiker durchgesetzt. So schreibt laut Nestle die Europäische Kommission in ihren Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBL) vor, zukünftig grundsätzlich Ausschreibungssysteme anzuwenden. „Einspeisesysteme sind damit in der Regel nicht mehr möglich“, heißt es in der Studie.


Argumente lassen sich entkräften


Folgende Kritikpunkte an dem System zeigt das Papier auf:

  • Mit einem Ausschreibungssystem ist systembedingt ein Überschreiten der ausgeschriebenen Ausbaumengen ausgeschlossen, die tatsächliche Erreichung der Ausbauziele und damit von Klimazielen ist dagegen nicht garantiert. Denn ob die Anlagen, die eine Ausschreibung gewonnen haben, tatsächlich gebaut werden, entscheiden ausschließlich die Investoren. Dies gefährdet die tatsächliche Erreichung der EU-Klimaschutzziele.
  • Das System blendet aus, dass die  EU-Mitgliedsstaaten teils sehr unterschiedliche politische, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen haben. Nicht für alle EU-Mitgliedsstaaten muss das Ausschreibungssystem das beste Instrument sein.
Zudem analysiert Nestle die Argumente, die nach Ansicht der Befürworter für ein Ausschreibungssystem sprechen. Hier zwei Beispiele:

  • „Das System senkt die Kosten“: Falsch! Der europäische Kraftwerkspark ist veraltet und muss auch für mehr Klimaschutz zügig ersetzt werden. Aufgrund der stark gesunkenen Kosten sei Strom aus neuen Photovoltaik- und Windenergieanlagen heute in der Regel nicht teurer als Strom aus neuen konventionellen Kraftwerken – in vielen Fällen ist Ökostrom spürbar günstiger.
  • „Ausschreibungen sind eine Lösung gegen Netzengpässe“: Falsch!  Laut Nestle ist fraglich, ob eine Ausbaubegrenzung eine volkswirtschaftlich effiziente Lösung der Netzproblematik ist. Günstiger dürfte – neben einer beschleunigten Optimierung des Netzes und des Netzausbaus – beispielsweise die direkte Nutzung vom ansonsten abgeregelten Ökostrom in neuen Anwendungsfeldern, die Zwischenspeicherung oder die Umwandlung in Wasserstoff oder synthetisches Methan sein.
Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass Instrumente der Mengensteuerung wie Ausschreibungs- oder Quotensysteme zur Erreichung der energiepolitischen Ziele nicht per se besser geeignet sind als Instrumente der Preissteuerung, wie insbesondere Prämien- Einspeisesysteme. Entscheidend ist vielmehr die Ausgestaltung der jeweiligen Instrumente. Auch die bisherigen Erfahrungen in Deutschland bei den Ausschreibungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieparks an Land und auf See ließen aus verschiedenen Gründen keinen Schluss zu, dass sie zu kostengünstigeren Vergütungen geführt hätten.

Die Kehrtwende der Kommission droht, den europäischen Ökostromausbau deutlich zu behindern. Als Alternative empfiehlt die Studie, dass jeder EU-Mitgliedsstaat weiterhin die freie Wahl haben sollte, das entsprechend den nationalen Gegebenheiten optimale Finanzierungs- instrument für Ökostromanlagen zu wählen.


Weitere Argumente gegen das Ausschreibungssystem und Handlungsempfehlungen finden Sie in der Studie unter http://library.fes.de/pdf-files/wiso/13700.pdf

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