Wer seinen Strom mit einem Blockheizkraftwerk erzeugt, muss auf die Energie künftig weniger Steuern zahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat dies so entschieden. Danach wird künftig die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauchs-Strom nach dem theoretischen Einkaufspreis berechnet. Bislang wurden als Berechnungsgrundlage die hohen Produktionskosten herangezogen.
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Wer seinen Strom mit einem Blockheizkraftwerk erzeugt, muss auf die Energie künftig weniger Steuern zahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat dies so entschieden.
Danach wird künftig die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauchs-Strom nach dem theoretischen Einkaufspreis berechnet. Bislang wurden als Berechnungsgrundlage die hohen Produktionskosten herangezogen. Aktenzeichen: XI R 3/10 (-ro-)
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