Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weist auf verschiedene Fehler bei der Verwendung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Biokraftstoffe hin. So wurde Rotterdamer Hafen wiederholt außereuropäischer, nicht nachhaltiger Biodiesel mit einem Nachhaltigkeitsnachweis versehen, der am Hafen lagerte, ohne dass die Schiffsladung gelöscht wurde.
Diese Vorgehensweise ist nicht zulässig, betont die BLE. Die Nachhaltigkeitsnachweise könnten nur verwendet werden, wenn der nicht nachhaltige Biodiesel vom Schiff gelöscht und in ein am Standort bestehendes Tanklager verbracht worden sei.
Außerdem hob die BLE hervor, sei es nicht zulässig, für Biokraftstoff beziehungsweise flüssige Biomasse, die bereits mit Nachhaltigkeitsnachweis oder -teilhinweis in der web-basierten staatlichen Datenbank zur Dokumentation und Rückverfolgbarkeit von Lieferungen nachhaltiger Biomasse (Nabisy) hinterlegt sei, einen neuen Nachweis über ein Tool einer freiwilligen Regelung auszustellen und diese Menge dann außerhalb Deutschlands mit diesem weiter zu verkaufen. (AgE)