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Bauernverband fordert Strom-Maut

Der Deutsche Bauernverband macht sich für eine Art Strom-Maut stark. Diese soll Landwirten zugutekommen, auf deren Grundstücke Erdkabel verlegt werden sollen. Zahlen müssten die Maut die Verbraucher.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband macht sich für eine Art Strom-Maut stark. Diese soll Landwirten zugutekommen, auf deren Grundstücke die Bundesregierung Erdkabel verlegen will. Zahlen müssten die Maut die Verbraucher über die Netzentgelte, die Bestandteil des Strompreises sind.


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Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren Tausende Kilometer neue Stromleitungen verlegen. Eine Haupttrasse führt aus Nord- nach Süddeutschland. Zunächst wollte die Große Koalition diese Strecke mit einer Hochspannungsleitung überbrücken. Nachdem sich aber Bürgerproteste gegen diese Pläne formierten, will man nun anstatt der Hochleitungen Erdkabel verlegen.


Die Bedenken der Bevölkerung gegen Freileitungen „dürften nicht auf dem Rücken von Grundeigentümern und Bewirtschaftern ausgeräumt werden“, zitiert die Welt aus einem Brief von Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, an Rainer Baake, zuständiger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium für die Energiewende.


Der Welt liegt nach eigenen Angaben eine Kopie des Schreibens vor. Darin heißt es demnach sinngemäß: Die Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 eine faire Entschädigungsregelung für betroffene Bürger versprochen. An diese Zusage wolle man die Regierung nun noch einmal erinnern.


Bislang sieht die Regierung nur eine Entschädigung für Ernteausfälle, Folgeschäden und „allgemeine Dienstbarkeiten“ beim Verlegen der Erdkabel mit einer Einmalzahlung vor. Der Bauernverband verlangt nun auch eine Art wiederkehrende Zahlung in Höhe von 10 €/m Trasse und Jahr. Allerdings sollen je nach Größe der unterirdischen Leitungen andere Tarife gelten.


Ob sich der Verband mit seiner Forderung durchsetzen kann, ist unklar. Das Wirtschaftsministerium hat offensichtlich bereits ein Rechtsgutachten eingeholt. Danach sieht die aktuelle Gesetzeslage lediglich Entschädigungen für tatsächliche Schäden vor. "Bloße Erwartungen, Chancen und Gewinnaussichten werden durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, eine Entschädigung ist damit auch nicht für entgangene Gewinne zu leisten", heißt es offensichtlich in dem Gutachten. Zudem seien Entschädigungsleistungen in vergleichbaren Fällen stets nur als Einmalzahlung erfolgt.


Allerdings fordert der Verband nach Darstellung der Welt ein neues Gesetz. Vorbild könnte die Schweiz sein: Dort sind wiederkehrende Leistungen bei Eingriffen in Grund und Boden im Gesetz verankert.

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