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Biogas-Ausschreibung: Denken Sie an wichtige Fristen!

Wer mit seiner Biogas- oder Biomasseanlage an der nächsten EEG-Ausschreibung zum 03. September 2018 teilnehmen möchte, hat vieles zu beachten, rät Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg.

Lesezeit: 3 Minuten

Am 1. September 2018 findet die zweite Ausschreibung für Biogas- bzw. Biomasseanlagen statt, die sich um eine Anschlussvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bewerben können. Hierbei sind auch einige Fristen einzuhalten, um überhaupt erfolgreich an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Die Betroffenen sollten sich möglichst schon jetzt entsprechend informieren und vorbereiten, damit dem Erfolg einer Ausschreibungsteilnahme nichts im Wege steht, rät Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg.

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass insgesamt über 225 MW an installierter elektrischer Leistung für Biogas- bzw. Biomasseanlagen ausgeschrieben werden. Der Höchstwert für das Gebot für Neuanlagen beträgt 14,73 ct/kWh, bestehende Biogasanlagen haben einen zulässigen höchsten Gebotswert von 16,73 ct/KWh.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Formatvorgaben der Bundesnetzagentur zwingend eingehalten werden müssen, die entsprechenden Formulare hierfür sind im Internet bereits veröffentlicht.

Folgendes müssen Sie beachten:

  • Der eigentliche Gebotstermin 01. September fällt auf einen Samstag, weshalb die Bundesnetzagentur den Ausschreibungstermin auf den folgenden Montag, also den 03. September 2018, verlegt hat.
  • Drei Wochen vor dem Gebotstermin muss die Anlage als genehmigt in das Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein. Denn Sie müssen die Registernummer der Meldung bei der Bundesnetzagentur angeben. Da das Marktstammdatenregister immer noch nicht ordnungsgemäß läuft, sollten laut Bundesnetzagentur die bisherigen Formulare zum Anlagenregister weiter verwendet werden.
  • Für bestehende Biogasanlagen, die an der Folgeausschreibung teilnehmen möchten, ist laut Loibl entscheidend, dass bei mehreren Genehmigungen diejenige zu registrieren ist, welche die Errichtung und den Betrieb der Anlage erlaubt. Das wird häufig die erste bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung sein. Gleichwohl empfiehlt es sich bei der Registrierung, im Textfeld am Ende den weiteren Verlauf unter Schilderung des weiteren Zubaus und eventueller weiterer Genehmigungen mitaufzunehmen.
  • Vorsicht ist geboten bei Anlagen, die bereits im Anlagenregister/Marktstammdatenregister registriert sind: Entscheidend ist, dass dort die Genehmigung registriert ist. Wer also z.B. eine Erhöhung der Leistung oder seine Flexprämie hat registrieren lassen, ohne dass hierbei auch eine Genehmigung registriert wurde, muss jetzt fristgerecht seine Genehmigung nachregistrieren lassen.
  • Auch wenn das Gebot noch bis mindestens 03. September 2018 vorbereitet und abgegeben werden darf, sollten Sie jetzt zeitnah damit beginnen werden, die notwendigen Formulare vorzubereiten, da deren Ausfüllen häufig größere Probleme mit sich bringt. Insoweit empfiehlt es sich auch, gegebenenfalls entsprechende Unterstützung beizuziehen, damit hier keine Fehler gemacht werden.
  • Zu beachten ist weiterhin, dass neben den ausgefüllten Formularen auch die Gebühr überwiesen sein muss und andererseits die Sicherheit bereitgestellt bzw. von der entsprechenden Bank bzw. dem Sicherheitsgeber unterzeichnet sein muss. Beachtet werden sollte hierbei auch die auf der Homepage der Bundesnetzagentur befindliche „Checkliste Gebotsabgabe“ mit weiteren Vorgaben.
  • Etwas in Zweifel zu ziehen ist die Frage, ob das Gebot spätestens am 01. September um 24:00 Uhr oder aber am 03. September um 24:00 Uhr bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein muss. Aus juristischer Sicht kann man durchaus hinterfragen, ob die Verlegung auf den nachfolgenden Werktag rechtlich überhaupt zulässig ist. Vor diesem Hintergrund sollte sichergestellt sein, dass das Gebot auf jeden Fall spätestens am 01. September bei der Bundesnetzagentur eingegangen ist.


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Über Erfahrungen von Anlagenbetreibern mit dem 1. Ausschreibungstermin und eine Analyse der Gründe, warum so viele Anlagen ausgeschlossen wurden, lesen Sie in der nächsten Ausgabe von top agrar.

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