Anfang September können sich die ersten Biogaserzeuger um eine Anschlussförderung bewerben. In der kommenden Ausgabe von top agrar (8/2017) erklären wir Ihnen, welche Fristen und Formalien Sie einhalten müssen, wenn Sie daran teilnehmen wollen. Infos dazu finden Sie im Übrigen auch in einem Leitfaden des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Das Papier soll die wichtigsten Fragen zum neuen System der Ausschreibung beantworten.
„Das Ausschreibungsverfahren ist für alle Beteiligten Neuland und es gibt viele Aspekte, die dabei zu beachten sind. Mit unserem gemeinsamen Leitfaden wollen wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, mögliche Verfahrensfehler zu vermeiden und so von Anfang an erfolgreich an der Ausschreibung teilzunehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.
Die nächste top agrar erscheint im Übrigen in der nächsten Woche Freitag, den 28. Juli 2017. Den Leitfaden können Sie hier herunterladen: Leitfaden