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Biogas: Nicht den Kopf in den Sand stecken!

Bestandsbiogasanlagen verkaufen künftig nicht nur Strom und Wärme, sondern haben viele Optionen, wie die 19. NRW-Biogastagung auf Haus Düsse zeigte.

Lesezeit: 4 Minuten

EEG-Vergütung, Boni-Optimierung und möglichst hohe Volllaststunden waren gestern. Künftig wird es einen ganzen Strauß von Optionen geben, wie Biogaserzeuger Geld verdienen können. Fest steht nur: Der wirtschaftliche Betrieb wird auf keinen Fall einfacher und kein Selbstläufer. Das ist das Fazit der 19. Biogastagung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die gestern (22. März 2018) im Versuchs- und Bildungszentrum Haus Düsse in Bad Sassendorf stattfand.



Viele Herausforderungen



Dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ein Lichtstreifen am Horizont der stark gebeutelten Biogasbranche ist, zeigte Dr. Claudius da Costa Gomez auf. Der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas sieht es positiv, dass Bioenergie expliziert als Klimaschutzoption im Kapitel „Landwirtschaft“ erwähnt wird. Dennoch gibt es aus seiner Sicht viele Herausforderungen wie z.B:

  • Der wirtschaftliche Druck auf die Anlagen wächst, vor allem, wenn sie zu den niedrigen Gebothöchstwerten wirtschaftlich produzieren sollen, die der Gesetzgeber im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens festgelegt hat.
  • Eine Alternative zur Vorortverstromung wäre zwar die Gaseinspeisung. Aber auch hier gibt es viele Hürden. Aktuell ist laut da Costa Gomez z.B. die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte im Gespräch, was Biomethan als Ersatz zu Erdgas weiter verteuern würde.
  • Für Biomethan als Kraftstoff gibt es aktuell wenig Anreiz, wenn auch mit der Unterquote in der 38. BImSchV ab 2020 ein klein wenig Hoffnung besteht.
  • Derzeit gibt es kaum Anreize, erneuerbare Wärme einzusetzen.
  • Viele Auflagen wie die diskutierte Technische Regel Anlagensicherheit Nr. 120 (TRAS), die AWsV, Dünge- oder Störfallverordnung und vieles anderes bereiten den Anlagenbetreibern Kopfzerbrechen.
Nicht den Kopf in den Sand stecken



Dennoch rät da Costa Gomez, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern sich aktiv mit verschiedenen Optionen auseinander zu setzen. Gleichzeitig versucht der Fachverband auf politischer Ebene, aktuelle Probleme zu lösen. Dazu gehören

  • Korrektur des Ausschreibungsverfahrens: Der Verband setzt sich für zwei Termine pro Jahr ein und will den Gebotshöchstwert anheben.
  • Es soll mehr Anreize zur Vergärung von Gülle- und Reststoffen geben.
  • Die Sondervergütungsklasse für Kleinanlagen soll weiterentwickelt werden.
  • Der Deckel für die Flexprämie mit aktuell 1350 MW soll angehoben werden, da wahrscheinlich bis Ende 2018 1000 MW ausgeschöpft sein werden. Der Fachverband setzt sich dafür ein, dass möglichst alle Anlagenbetreiber die Chance auf die Flexprämie erhalten sollten.
  • Sollte Afrikanische Schweinepest ausbrechen, darf es keine Nachteile für Anlagenbetreiber geben, die Gülle von anderen Betrieben beziehen. So sollten nur für die Zeit des Krisenfalls keinen Güllebonus bekommen. Nach aktuellem Recht würden sie dagegen den Bonus für immer verlieren, falls sie den Mindestwert von 30 % Gülle im Substratmix unterschreiten.
Baustelle Dünge-Verordnung



Anlagenbetreiber müssen auf die neue Dünge-Verordnung reagieren. Je nach Anlage und Standort können verschiedene Optionen wirtschaftlich und betrieblich interessant sein, wie Bastian Lenert von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ausführt. Dazu gehört z.B., den Substratmix zu verändern und auf Gülle zu verzichten. „Als Option schneidet Silomais vielfach am besten ab“, sagte Lenert. Welche Option sinnvoll ist, lässt sich aber sehr individuell durchrechnen.


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Eine andere Option ist es, Gülle und Gärrest aufzubereiten, um das Lagervolumen zu reduzieren und die Nährstoffe transportwürdiger zu machen. Hierzu hat die FH Münster im Projekt „Mest op Maat“ verschiedene Verfahren unter die Lupe genommen. Je nach gewünschtem Abscheidegrad, Durchsatzmenge, Höhe der aktuellen Entsorgungskosten oder Stromverbrauch schneiden Verfahren mit Separtoren und Zentrifuge sehr unterschiedlich ab.



Baustelle Flexibilisierung



Wer seine Anlage flexibilisieren will und nach einer geeigneten Option sucht, sollte auf die Erfahrung der vergangenen Jahre zurückgreifen, rät Ökonom Martin Strobl von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Ein Blick auf die Strompreise der Vergangenheit zeigt, dass das Verhältnis von Mehrerlös am Strommarkt zu eingesetzten Kosten bei der „Kleinen Flexibilisierung“ am besten ist. Wenn beispielsweise eine Anlage mit 1 MW installierter Leistung 200 kW dazu baut, kann sie das BHKW am Tag vier Stunden ausstellen. „Wenn man es mit einem guten Direktvermarkter schafft, nur an den besten Stunden am Tag zu produzieren, ist diese Option wirtschaftlich sehr interessant“, rechnete Strobl vor. Positiv sieht er, dass er Börsenstrompreis seit dem Jahr 2016 wieder ansteigt. Ob der Trend jedoch anhält, bleibt offen.


Zusätzlich zur Optimierung der Vermarktung innerhalb des Tages rät er dazu, auch eine Produktion nur von Montag bis Freitag oder eine saisonale Verschiebung in Betracht zu ziehen. Dabei könnte der Betrieb im Winter mehr Strom produzieren, wenn der Strompreis und der Wärmebedarf höher sind.


Außerdem rät Strobl, nicht den theoretischen Erlös der Flex-Prämie einfach nur auf zehn Jahre hochzurechnen, wie es einige Firmenvertreter aktuell machen würden. Stattdessen sollte man auch Zinsen, Unterhalt und einen Rentenbarwertfaktor einbeziehen.

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