Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Biogasrat sieht erheblichen Änderungsbedarf

Das Bundeskabinett hat sich heute Vormittag (8.6.2016) auf einen Kabinettsbeschluss für das neue EEG geeinigt. Nun sollen Bundestag und –rat noch vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf abstimmen. In den Augen des Biogasrat ist der Vorschlag der Koalition ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat sich heute Vormittag (8.6.2016) auf einen Kabinettsbeschluss für das neue EEG geeinigt. Nun sollen Bundestag und –rat noch vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf abstimmen.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In den Augen des Biogasrat ist der Vorschlag der Koalition ein erster Schritt in die richtige Richtung. „Mit der verbindlichen Regelung von Ausschreibungen für neue und bestehende Biomasseanlagen im EEG 2016 und einem fixen Termin für die erste Ausschreibungsrunde im Bereich Biomasse im Jahr 2017 wurden Kernforderungen des Verbandes berücksichtigt“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat. Dies schaffe grundsätzlich Planungssicherheit für die Branche. „Gleichwohl sehen wir nach wie vor die konkrete Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens über die Verordnungsermächtigung nach § 88 ohne Beteiligung der Bundesländer kritisch, gerade weil die Branche in den vergangenen Monaten große Unterstützung aus den Ländern, allen voran Bayern, erhalten hat“, so Hochi.


Die Anpassung des Ausbaupfades von 100 MW brutto auf 150 MW brutto in den Jahren 2017 bis 2019 und 200 MW brutto von 2020 bis 2022 bewertet der Verband als erstes vorsichtiges Signal, der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biomasse wieder eine Perspektive in Deutschland zu geben. „Einen Ausbau wird es allerdings nur dann geben, wenn der vom BMWi festgelegte Gebotshöchstwert von 14,88 ct/kWh für Biomasseausschreibungen im EEG 2016 fällt“, betont Hochi. „Wir fordern den Gebotshöchstpreis für die Ausschreibungsrunden wettbewerblich zu ermitteln, das heißt, orientiert an der wirtschaftlichen Realität von Bioenergieprojekten.“ Auch unter den neuen Ausbauzielen sei die Branche faktisch von einem Rückbau bedroht, ohne eine Anpassung des Gebotshöchstpreises sei der Ausbaupfad jedoch nicht mehr als reine Theorie, die sich nicht mit Leben füllen werde, fürchtet der Verband.


Damit die Bioenergie und insbesondere Biomethan auch künftig ihrer besonderen Rolle als verlässlicher Systemdienstleister zur Absicherung der fluktuierenden Energie aus Wind und Sonne gerecht werden kann, braucht die Branche verlässliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Nur so könne der Mehrwert von Biogas und Biomethan als zuverlässiger Lieferant für „grüne Energie“ sowohl im Strom-, als auch im Wärme- und Kraftstoffmarkt genutzt werden.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.