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Brandenburg will Privilegierung für Windenergie abschaffen

Die Ankündigung von Brandenburgs Ministerpräsidenten Woitke, mit einer Initiative im Bundesrat die privilegierte Zulassung von Windrädern im Außenbereich kippen zu wollen, stößt auf Kritik.

Lesezeit: 4 Minuten

Für Irritation und Verwunderung hat eine Ankündigung des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woitke beim Ostdeutschen Energieforum in Leipzig gesorgt. Danach will Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern mit einer Initiative im Bundesrat die privilegierte Zulassung von Windrädern im Außenbereich der Städte und Gemeinden zu Fall bringen. Sie gilt als die entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den starken Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat. „Ausgerechnet in einem Sommer, in dem die unangenehmen Folgen des Klimawandels für alle deutlich spürbar werden macht man sich in einigen Bundesländern Gedanken, wie der Energiewende der Wind aus den Segeln genommen werden kann? Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo wir im Norden um Deutschland als Standort für die Windenergieindustrie fürchten müssen, sollen neue Hürden für die Windenergie aufgerichtet werden? Das verstehe wer will“, kommentiert Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Liesdiesen Vorschlag.


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Baugesetzbuch regelt Privilegierung


Die bevorzugte Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich ist in § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuchs geregelt - neben vielen anderen Betrieben und Anlagen, die möglichst in den Außenbereich gehören, damit Nachbarn möglichst wenig belästigt werden. „Das hat sich bewährt“, erklärt Lies und verweist darauf, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise darüber hinaus es selbst in der Hand haben, die Windenergieentwicklung vor Ort zu steuern. Denn sobald über das Regionale Raumordnungsprogramm, den Flächennutzungsplan oder die örtlichen Bebauungspläne ausreichend Flächen für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden, kann im übrigen Kreis-, Stadt- oder Gemeindegebiet die Privilegierung im Außenbereich ausgeschlossen werden. Für diese Planungen gibt u.a. der niedersächsische Windenergieerlass den vor Ort zuständigen Behörden eingehende Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung der eigenen Planung.


Abschaffung würde zu weiterem Einbruch führen


Über die Raumordnung in den Ländern und die Bauleitplanung der Gemeinden können bestimmte Stand­orte im Außenbereich für Windenergieprojekte bestimmt und übrige Flächen ausgeschlossen werden, ergänzt der Bundesverband Windenergie (BWE). Dabei werden eine Vielzahl von Belangen berücksichtigt, wie z.B. Natur-, Landschafts- und Artenschutz, Flugsicherheit, Denkmalschutz und Anwohnerschutz. „Die nun von Ministerpräsident Woidke geforderte Nicht-Privilegierung hätte zur Folge, dass Windenergieanlagen grundsätzlich im Außenbereich nicht zulässig wären. Ihre Zulässigkeit könnte nur durch Aufstellung von kommunalen Bebauungsplänen herbeigeführt werden“, erklärt BWE-Präsident Hermann Albers. Den Gemeinden käme also eine große Blockademacht zu.


Was es bedeutet, den Ausbau der Windenergie vom Willen und den planerischen Möglichkeiten der Gemeinden abhängig zu machen, habe sich durch die Einführung der 10H-Regelung in Bayern gezeigt. Dort machen Gemeinden nur sehr vereinzelt von den ihnen gewährten Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch. „Resultat ist der faktische Einbruch des Windenergiezubaus im Flächenland Bayern“, sagt Albers. 


Energieziele in Gefahr


Woitkes Vorstoß zur Abschaffung der Privilegierung käme überraschend und sorge für Unverständnis. Mit der Steigerung von Akzeptanz habe der Vorschlag wenig zu tun. Eine Aufhebung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung würde nicht nur zu zunehmender Rechts- und Investitionssicherheit führen, sondern auch die Genehmigungszeiträume nach § 35 Abs. 2 BauGB erheblich verlängern. Mit Blick auf das 65%-Erneuerbaren Ziel der Bundesregierung und angesichts eines Sommers, der die Auswirkungen des Klimawandels auf Deutschland verdeutlicht hat, sei es hingegen notwendig, die Genehmigungssituation zu verbessern und die Pipeline an Projekten wieder zu füllen.“Herr Woidke gefährdet langfristig nicht nur den Umbau der brandenburgischen Energieerzeugung, sondern agiert auch gegen die Position der Bundes-SPD, die sich im Koalitionsvertrag eindeutig zu Sonderausschreibungen und einem weiteren Ausbau der Windenergie an Land bekannt hat“, so Albers.

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