Die Bundesländer wollen Entwicklung und Ausbau weiterer Stromspeicher vorantreiben. In einer Entschließung vom 10. Februar 2017 betont der Bundesrat, dass es dabei nicht nur um Pumpspeicher, sondern vor allem auch um Stromspeicher gehe. Dabei erinnerte die Länderkammer an ihre Beschlüsse zum Strommarktgesetz, in denen sie den dringenden Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Speichern bereits deutlich gemacht hatte.
Die Bundesregierung sollte deshalb eine Speicherstrategie entwickeln, um große und kleine dezentrale Speicher auszubauen. Erforderlich sei zudem eine Strategie, um die verschiedenen Speichertechnologien kosteneffizient auf den Markt zu bringen. Auch der Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Stromspeicher ist nach Ansicht des Bundesrates entscheidend, um die Technologieführerschaft Deutschlands sicherzustellen. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE)begrüßte den Beschluss zu Energiespeichern. Speichertechnologien seien ein integraler Bestandteil der Energiewende und jetzt schon notwendig, um die fluktuierende Erzeugung von erneuerbaren Energien auszugleichen. Zudem können sie den Netzausbaubedarf mindern. Die Belastung des eingespeicherten Stroms mit Letztverbraucherabgaben verschlechtere die Wirtschaftlichkeit vieler dezentraler Speicherprojekte und müsse daher abgeschafft werden.
Richtig sei auch, dass der Bundesrat in seinem Beschluss den Fokus auf alle bestehenden Flexibilitätsoptionen ausgeweitet habe, also etwa auf Anwendungen in der Industrie und im Wärmemarkt. Insbesondere im Wärmemarkt sei das derzeitige Abgaben- und Umlagesystem, das Strom im Vergleich zu fossilen Energieträgern einseitig belaste, ein großes Hindernis für sinnvolle Wärmestromanwendungen auf Basis erneuerbarer Energien, kritisiert der BNE.
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Die Bundesländer wollen Entwicklung und Ausbau weiterer Stromspeicher vorantreiben. In einer Entschließung vom 10. Februar 2017 betont der Bundesrat, dass es dabei nicht nur um Pumpspeicher, sondern vor allem auch um Stromspeicher gehe. Dabei erinnerte die Länderkammer an ihre Beschlüsse zum Strommarktgesetz, in denen sie den dringenden Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Speichern bereits deutlich gemacht hatte.
Die Bundesregierung sollte deshalb eine Speicherstrategie entwickeln, um große und kleine dezentrale Speicher auszubauen. Erforderlich sei zudem eine Strategie, um die verschiedenen Speichertechnologien kosteneffizient auf den Markt zu bringen. Auch der Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Stromspeicher ist nach Ansicht des Bundesrates entscheidend, um die Technologieführerschaft Deutschlands sicherzustellen. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE)begrüßte den Beschluss zu Energiespeichern. Speichertechnologien seien ein integraler Bestandteil der Energiewende und jetzt schon notwendig, um die fluktuierende Erzeugung von erneuerbaren Energien auszugleichen. Zudem können sie den Netzausbaubedarf mindern. Die Belastung des eingespeicherten Stroms mit Letztverbraucherabgaben verschlechtere die Wirtschaftlichkeit vieler dezentraler Speicherprojekte und müsse daher abgeschafft werden.
Richtig sei auch, dass der Bundesrat in seinem Beschluss den Fokus auf alle bestehenden Flexibilitätsoptionen ausgeweitet habe, also etwa auf Anwendungen in der Industrie und im Wärmemarkt. Insbesondere im Wärmemarkt sei das derzeitige Abgaben- und Umlagesystem, das Strom im Vergleich zu fossilen Energieträgern einseitig belaste, ein großes Hindernis für sinnvolle Wärmestromanwendungen auf Basis erneuerbarer Energien, kritisiert der BNE.