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Bundesregierung mit den EEG-Ausschreibungen zufrieden

Die Bundesregierung bewertet die bisher mit den Ausschreibungen gemäß dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gemachten Erfahrungen grundsätzlich positiv.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung bewertet die bisher mit den Ausschreibungen gemäß dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gemachten Erfahrungen grundsätzlich positiv. Für weiterführende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen müssten die Wirkungen des neuen Instruments aber noch weiter beobachtet und evaluiert werden, heißt es in dem soeben von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten EEG-Erfahrungsbericht.


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Die Zurückhaltung der Biomassebranche in der ersten Ausschreibungsrunde begründet die Regierung damit, dass für die Mehrheit der Bestandsanlagen das Ende der bisherigen EEG-Förderung noch einige Jahre entfernt sei, und die bestehende Festvergütung attraktiver sei als der geltende Höchstwert in der Ausschreibung.


In der ersten Biomasseausschreibung im September 2017 deckten die eingegangenen Gebote die ausgeschriebene Menge nicht ab. Auf die Ausschreibungsmenge von 122 MW gingen nur 24 zulassungsfähige Gebote mit einem Volumen von zusammen rund 28 MW ein, mithin nur gut ein Fünftel. Folglich wurden auch alle 24 Gebote akzeptiert.

 

Flexibilitätsprämie etabliert


Die Bundesregierung weist in dem Bericht auch darauf hin, dass bereits mit dem EEG 2012 die Flexibilitätsprämie für eine bedarfsorientierte Einspeisung für Biogas- und Biomethananlagen eingeführt worden sei. Mehr als 60 % der Betreiber haben sich den Angaben zufolge bis November 2017 für den Bezug dieser Prämie angemeldet. Die Regierung sieht damit das Instrument der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen als etabliert an.


Der Förderdeckel in Höhe von 1 350 MW ist derzeit zu rund 37 % ausgeschöpft. Ende 2017 waren in Deutschland laut dem Bericht Biomasseanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 7,6 GW installiert. Der Leistungszubau von Biogas- und Biomethananlagen lag im vergangenen Jahr bei 260 MW. Biogasanlagen mit biogenen Festbrennstoffen wurden 2017 nicht zugebaut.


Im Hinblick auf die Installation von Neuanlagen werde das Ausbauziel von 100 MW im EEG damit unterschritten, räumt die Bundesregierung ein. Ihr zufolge lag die Stromerzeugung aus Biomasse einschließlich Klär- und Deponiegas sowie des erneuerbaren Anteils der Siedlungsabfälle 2017 bei 51,4 TWh und damit etwas höher als im Vorjahr. Daran hatte Biogas einschließlich Biomethan mit 32,5 TWh den größten Anteil.

 

Klimaschutzziel gefährdet


In dem Bericht informiert die Bundesregierung auch über den Stand und die Entwicklung bei der Solarenergie, der Windenergie an Land und auf See sowie der Wasserkraft und Geothermie. Auskunft gegeben wird darüber hinaus über die Marktintegration erneuerbarer Energien und über die so vermiedenen Treibhausgasemissionen.


Die Realisierungsraten der Projekte aus den ersten vier Ausschreibungen der Pilotphase der Freiflächen-Ausschreibungsverordnung (FFAV) für Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden positiv bewertet. Im Mittel liegen diese laut Regierungsangaben bei gut 95 %.


Kritik äußert die Bundesregierung indes an dem Missbrauch der Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windanlagen. Damit sollten ursprünglich die Bürgerbeteiligung und lokale Verankerung der Energiewende gestärkt werden. Die als Ausnahme gedachten Ausschreibungsbedingungen hätten sich allerdings zum Regelfall entwickelt und gefährdeten den Zubau von Windenergieanlagen sowie die Erreichung des nationalen Klimaschutzziels für 2020, so die Bundesregierung.


Verschiedene Verbände haben deswegen bereits Alarm geschlagen und sich in Briefen an Bundestagsabgeordnete gewandt. Es besteht in der Branche der Verdacht, dass große professionelle Windkraftprojektierer die Bürgerenergiegesellschaften selbst gegründet und deren Vertreter als Strohmänner vorgeschickt haben, um die Bauaufträge mit Rabatt einzuheimsen.

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