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Das Märchen von der hohen EEG-Umlage

Die Umlage im Zuge des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) preist mehr ein als nur die Förderung erneuerbarer Energien. Darauf hat die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) jetzt aufmerksam gemacht. Neben der Förderung wird die Umlage demnach etwa von der Marktprämie oder der Entlastung energieintensiver Unternehmen beeinflusst.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umlage im Zuge des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) preist mehr ein als nur die Förderung erneuerbarer Energien. Darauf hat die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) jetzt aufmerksam gemacht.


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Neben der Förderung wird die Umlage demnach etwa von der Marktprämie oder der Entlastung energieintensiver Unternehmen beeinflusst. Diese zusätzlichen Kostenfaktoren führten bereits im Jahr 2012 dazu, dass die EEG-Umlage derzeit 3,59 Cent/kWh betrage, obwohl die Förderung der Erneuerbaren Energien nach Berechnungen des Instituts für Zukunfts-Energiesysteme (IZES) lediglich 2,83 Cent/kWh benötige, erläuterte die AEE. Der Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE) geht nach neueren Daten für 2012 sogar von lediglich 2,06 Cent/kWh aus.


Die weitgehende Befreiung vieler energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage verursache eine zusätzliche Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Privathaushalte. Diese Schieflage werde selbst von der Bundesnetzagentur (BNetzA) seit Mai 2012 „mit Sorge“ betrachtet. „Mindestens 0,6 Cent/kWh sind quasi Industrieförderung, denn das EEG entlastet hunderte energieintensive Unternehmen über die Besondere Ausgleichsregelung von der Umlage, die eigentlich jeder Stromverbraucher bezahlen muss“, erklärte AEE-Geschäftsführer Philipp Vohrer. Nach BEE-Berechnungen ist es sogar 1 Cent/kWh.

Insgesamt 730 Unternehmen der Chemie-, Stahl- oder Aluminiumindustrie zahlen laut AEE lediglich ein Zehntel oder ein Hundertstel der Umlage. Allein 2012 werde sich die Entlastung der privilegierten Unternehmen auf rund 2,5 Mrd Euro belaufen.


Industrieprivilegien bauschen EEG-Umlage auf


Die Ausnahmeregelung führe dazu, dass die privilegierten Unternehmen zwar 18 % des gesamten Stroms verbrauchten, allerdings nur für einen Anteil von 0,3 % am Umlagebetrag aufkämen. Das gehe aus einem Evaluierungsbericht zur Ausgleichsmechanismusverordnung der Bundesnetzagentur von Mai 2012 hervor. Dieses Missverhältnis habe Konsequenzen für die Höhe der EEG-Umlage: Sie könnte im Jahr 2012 lediglich 3 Cent je Kilowattstunde betragen, wenn alle umlagepflichtigen Letztverbraucher gleich belastet würden, schätzt die BNetzA laut AEE.


„Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Erneuerbaren Energien als angebliche Kostentreiber ist diese Zahl sehr spannend“, sagte Vohrer. Sie zeige, dass die EEG-Umlage mittlerweile weit mehr Aufgaben zu erfüllen habe als nur die reine Förderung Erneuerbarer Energien. Diese Entwicklung könnte sich noch verstärken. Die BNetzA geht laut Vohrer davon aus, dass die Industrieprivilegien die EEG-Umlage auch in Zukunft in die Höhe treiben werden, denn die seit Anfang 2012 geltende EEG-Novelle weite die Privilegierung für energieintensive Unternehmen erneut aus.


Ökostrom senkt die Strompreise


Neben der Förderung erneuerbarer Energien und den Kosten der Industrieprivilegien zählt die AEE weitere Faktoren der EEG-Umlage auf. So verdränge das wachsende Stromangebot aus Wind und Sonne zunehmend den teuer erzeugten konventionellen Strom an der Strombörse. Augfrund der geringen Grenzkosten verbillige sich der Börsenstrompreis. Dadurch steige allerdings die Differenz zwischen Börse und garantierter Einspeisevergütung, der durch die Umlage ausgeglichen werde. Ein weiterer Steigerungsfaktor der EEG-Umlage seien die Kosten der seit 2012 geltenden Marktprämie. Diese gelte für Ökostrom-Anbieter, die ihren Strom nicht zu festen EEG-Konditionen an den Netzbetreiber lieferten, sondern an der Börse vermarkteten. Liege der Börsenpreis unter der Vergütung aus dem EEG, bekämen die Anlagenbetreiber die Differenz erstattet. Zusätzlich erhielten die Erzeuger eine Managementprämie; für Betreiber von Biogasanlagen sei außerdem noch eine Flexibilitätsprämie vorgesehen. (AgE)

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