Betreiber von Biogasanlagen müssen ihrem Netzbetreiber bis Ende des Jahres eine Zertifizierung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) nach der neuen Mittelspannungsrichtlinie vorlegen. Das Zertifikat ist notwendig, wenn die Anlage über einen Trafo an das Mittelspannungsnetz angeschlossen ist. Die Richtlinie gilt dabei für neue BHKW oder für Maschinen, die im Rahmen von Anlagenerweiterungen verändert wurden. Ohne Zertifikat kann der Netzbetreiber den Netzanschluss verweigern.
Es gibt Einheiten- und Anlagenzertifikate. Alle Anlagen über 1 MW benötigen das Einheiten-Zertifikat. Wenn die Biogasanlage eine Leistung über 1 MW hat oder die Leitung vom BHKW zum Netzanschlusspunkt über 2 km lang ist, muss der Betreiber auch ein Anlagenzertifikat erstellen lassen. Dabei werden alle Komponenten einbezogen, die Einfluss auf den Netzanschlusspunkt haben, also weitere BHKW, Trafo usw.
Das Zertifikat hätten die Betreiber schon am 1.1.2014 vorlegen sollen. Die meisten BHKW-Hersteller hatten zu diesem Zeitpunkt aber noch kein Einheitenzertifikat. Daher können Sie nun das Zertifikat bis zum 31.12.14 einreichen, wenn Sie Ihrem Netzbetreiber nachweisen, dass Sie einer unabhängigen Zertifizierungsstelle den Auftrag für die Anlagenzertifizierung gegeben haben.