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Droht Tausenden von Öfen das Aus?

Das Kalenderjahr 2013 ist für die Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen von großer Bedeutung – immerhin 15 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Sie alle müssen bis zum Jahresende 2013 dem Schornsteinfeger gegenüber einen Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Kalenderjahr 2013 ist für die Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen von großer Bedeutung – immerhin bis zu 15 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Sie alle müssen bis zum Jahresende 2013 dem Schornsteinfeger gegenüber einen Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) erfüllt und insbesondere die Emissionswerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält.


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Alte Geräte stehen vor dem Aus


Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, der die Hersteller der Feuerstätten vertritt, wozu auch Pellet-Einzelöfen und Gas-Kamine zählen. Die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass von Geräten, die vor Inkrafttreten (22. März. 2010) der Verordnung bereits installiert waren, maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter Staub und 4 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid emittiert werden dürfen.


Moderne Feuerstätten erfüllen auch die weitaus schärferen Anforderungen an Neuinstallationen nach Inkrafttreten der Verordnung ohne Probleme. Bei älteren Öfen aus den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts sieht das jedoch oft anders aus. Hier muss in vielen Fällen mit einem Filter nachgerüstet oder gleich das ganze Gerät ausgetauscht werden. Sonst droht – für Altgeräte, deren Typprüfung 1975 oder früher erfolgte – bereits Ende 2014 die Stilllegung.


Online-Datenbank gibt Auskunft


Überprüft werden die Öfen vom Schornsteinfeger. Ihm gegenüber den erforderlichen Nachweis zu erbringen, ist im Übrigen nicht schwer: Hierfür hat der HKI gemeinsam mit den Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut, die auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de einsehbar ist. Dort lässt sich über eine Suchfunktion für viele Modelle leicht ermitteln, ob die Anforderungen der 1.BImSchV erfüllt werden. Und damit ist dann auch schon der Nachweis bereits erbracht.


Weitere Infos dazu finden Sie hier:


(-ro-)

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